Benachteiligung von elektrischen Händetrocknern hat ein Ende
Mit der Bekanntgabe der überarbeiteten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel hat die Benachteiligung elektrischer Händetrockner ein Ende. Demnach wurde der Passus, der Arbeitgebern empfahl, Händetrockner bis auf Weiteres abzuschalten, gestrichen.