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Mietminderung

ECOVIS Daehnert Buescher + Kollegen
Corona-Krise

Miet-/Pachtminderung bei Betriebsschließung wegen Corona?

Eine Frage beschäftigt Gastronomen und Hotelier genauso wie die gewerblichen Mieter:innen seit Beginn der Corona-Pandemie: Muss ich die volle Miete bzw. Pacht auch dann zahlen, wenn ich mein Betrieb wegen Corona schließen muss oder ist eine Minderung gerechtfertigt? Dazu gab es nun ein Urteil des XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Az. XII ZR 8/21). Lesen Sie hier alles, was rund um Mietzahlung und Geschäftsschließung wegen Corona relevant ist.

timmossholder | Unsplash
Unternehmensführung

Kostenloser Online-Check: Prüfung der Chancen auf die Reduzierung der Gewerbemiete oder -Pacht

Von Corona-Maßnahmen betroffene Betriebe können mit Gansel Rechtsanwälte eine Reduzierung ihrer Gewerbemiete auf Grundlage einer Gesetzesnovelle erreichen. Ziel des Vorgehens ist eine Vereinbarung zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen für den Erhalt der Geschäftsbeziehung. Neben einer Mietanpassung ist auch die vorzeitige Vertragsbeendigung oder die künftige Verringerung der Mietfläche möglich. Gewerbetreibende können ihre Möglichkeiten ab sofort und kostenfrei online prüfen lassen.

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