Suche
Anzeige

Online-Bewertungen

Frame for Business GmbH
Marketing

Negative Bewertungen auf Google & Co. – welche Bewertungen Hoteliers und Gastronomen löschen lassen können und wie es gelingt

Online-Bewertungen auf Google, TripAdvisor oder Booking.com prägen die Wahrnehmung von Hotels und Gastronomiebetrieben maßgeblich und beeinflussen Buchungsentscheidungen oft innerhalb weniger Sekunden. Einzelne negative Einträge können dabei eine überproportionale Wirkung entfalten – insbesondere dann, wenn sie unwahr oder unsachlich sind. Doch welche Bewertungen müssen hingenommen werden und wann bestehen realistische Löschchancen?

Anastasia Ilina-Makarova, Pexels
Branche und Trends

HolidayCheck Bewertungs-Report 2026: Wie unterschiedlich Generationen bewerten – von objektiver Recherche bis zur digitalen Selbstinszenierung

Fünf Sterne oder ein TikTok-Video? Eine repräsentative Studie zeigt: Wie Menschen Hotelbewertungen nutzen und verfassen, hängt stark vom Alter ab. Während Babyboomer systematisch mehrere Plattformen vergleichen, entscheidet die Gen Z spontan und emotional – und vertraut dabei besonders auf Social Media. Was bedeutet diese Verschiebung für Hoteliers und Gastronomen?

Gemini
Marketing

Google Maps zeigt gelöschte Bewertungen: Was Hotels und Gastronomie wissen müssen

Seit dem 26. April 2026 zeigt Google Maps bei deutschen Unternehmensprofilen an, wie viele Google-Bewertungen wegen Diffamierungsbeschwerden in den vergangenen zwölf Monaten gelöscht wurden – nicht in exakten Zahlen, sondern in Spannen. Für Hotels, Restaurants und Cafés lohnt sich ein genauer Blick darauf, was die Neuerung bedeutet und wie sich das Bewertungsmanagement darauf einstellen lässt.

Firmbee, Unsplash
Marketing

Google-Bewertungen löschen lassen? Warum Hoteliers und Gastronomen jetzt genau hinschauen sollten

Ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt sorgt für Klarheit – und Handlungsbedarf. Negative Google-Bewertungen können für Hotels und Restaurants existenzbedrohend sein. Kein Wunder also, dass viele Betriebe Agenturen beauftragen, die versprechen, unliebsame Bewertungen bei Google löschen zu lassen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 19. März 2026 (Az.: 16 U 2/25) nun aber deutlich gemacht: So einfach ist das nicht.

Trustlocal
Marketing

Zwei Drittel aller lokalen Dienstleister profitieren von Online-Bewertungen – doch ein Drittel berichtet von Problemen

Für gastgewerbliche Betriebe sind positive Rezensionen ein Türöffner – negative können existenzbedrohend werden. Doch wie ernst ist die Lage wirklich? Und ab wann wird aus einem Reputationsrisiko ein handfestes Geschäftsproblem? Eine aktuelle Branchenumfrage zeigt: Die meisten Betriebe reagieren längst professionell. Aber fast jeder Dritte hat bereits Erfahrungen mit manipulierten Bewertungen gemacht.

Patrick Peters
Marketing

Kommunikation 2026 in Hotellerie und Gastronomie: Sichtbarkeit als Betriebsfaktor

Hotels und gastronomische Betriebe gewinnen 2026 einen großen Teil ihrer Nachfrage, bevor ein Gast das Haus betritt oder ein Tisch gedeckt wird. Entscheidungen entstehen in Suchmaschinen, Kartenansichten, Portalen, Bewertungsumfeldern und Reservierungssystemen. Wer dort konsistente Informationen, belastbare Bilder und verlässliche Abläufe bietet, reduziert Reibungsverluste in der Buchungs- und Reservierungskette.

JURA.CC
Gastro, Recht und Gewerbe

Rechtssicherer Umgang mit anonymen Online-Bewertungen in Hotellerie und Gastronomie

Negative Bewertungen auf Plattformen wie Google, TripAdvisor oder HolidayCheck können Hoteliers und Gastronomen schwer treffen – insbesondere, wenn sie anonym abgegeben werden. Kritik an Sauberkeit, Service oder Preisen steht dann für alle sichtbar im Raum, während der Verfasser im Dunkeln bleibt. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, gegen anonyme Schmähungen oder falsche Tatsachenbehauptungen vorzugehen? Wo liegt die Grenze zwischen zulässiger Meinungsäußerung und unzulässiger Verleumdung?

JURA.CC
Recht und Finanzen

Schlechte Arbeitgeber-Bewertung: Meinungsfreiheit schlägt Firmeninteresse bei Online-Bewertungen

Wenn negative Online-Bewertungen Kopfzerbrechen bereiten: Eine neue Gerichtsentscheidung warnt Unternehmen davor, vorschnell zu rechtlichen Mitteln zu greifen, um anonyme Verfasser ausfindig zu machen. Sie zeigt exemplarisch, dass die Hürden für die Identifizierung eines Kritikers hoch liegen und die Meinungsfreiheit in der Regel Vorrang hat. Was bedeutet das Urteil für Arbeitgeber – speziell in Hotel und Gastronomie – und wie sollte man strategisch mit Online-Bewertungen umgehen?

mcmurryjulie, Pixabay
Digitalisierung

Im KI-Zeitalter nicht nur auf Zahlen verlassen

In Zeiten, in denen Online-Kundenrezensionen eine hohe Bedeutung für die Kaufentscheidung haben, müssen Unternehmen lernen, wie sie mit den Rückmeldungen ihrer Kunden umgehen. Wenn Rezensionsmanagement nicht mehr als notwendiges Übel gesehen wird, sondern als Impulsgeber, kann es zu einem wichtigen Wachstumstreiber werden. Besonders, wenn man auf qualitative Auswertungen setzt.

Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.