Steuertipps
Steuerliche Vereinfachung bei Kost und Logis soll Ausbildungsberufe attraktiver machen
Arbeitstäglich an Arbeitnehmer abgegebene Mahlzeiten sind zwingend ein als Arbeitslohn zu versteuernder Sachbezug. Gleiches gilt für verbilligt oder unentgeltlich überlassene Unterkünfte an Auszubildende und Mitarbeiter – geregelt in der Sozialversicherungsentgeltverordnung, in der der Marktpreis für unentgeltliche Verpflegung und freie Unterkunft festgelegt wird.