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Urheberschutz

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Recht und Compliance

Hotel-Fernsehen über Kabelanlage: Wann die GEMA-Lizenz genügt – und wann nicht

Viele Hotelbetreiber fragen sich: Reicht mein GEMA-Vertrag, um meinen Gästen ganz normales Fernsehen auf dem Zimmer anzubieten? Das OLG München hat diese Frage nun mit Ja beantwortet – jedenfalls dann, wenn das TV-Signal über eine hauseigene Kabelanlage weitergeleitet wird und der GEMA-Vertrag auch die Rechte der ZWF einschließt. Wer dagegen lediglich Fernseher mit Zimmerantenne aufstellt, braucht nach der Rechtsprechung des bisherigen gar keine Lizenz. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der BGH wird sich mit der Frage befassen.

Kanzlei Kötz Fusbahn Rechtsanwälte
Rechtsprechung und Urteile

Streit um Fototapeten-Nutzung: Landgericht Düsseldorf weist Klage gegen Hotelkette ab

Eine Hotelkette wurde von einem Fotografen abgemahnt, weil sie Bilder auf ihrer Website und auf Buchungsportalen verwendet hat, auf denen Fototapeten mit (angeblich) vom Abmahner geschaffenen Werken zu sehen sind. Das Landgericht Düsseldorf musste nun entscheiden, ob die Nutzungsrechte durch den Verkauf als sog. „schlüssiges Verhalten“ eingeräumt wurden. Dr. Daniel Kötz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, vertritt die abgemahnte Hotelkette und stellt die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vor.

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