www.kaboompics.com, PexelsHotel-Fernsehen über Kabelanlage: Wann die GEMA-Lizenz genügt – und wann nicht
Viele Hotelbetreiber fragen sich: Reicht mein GEMA-Vertrag, um meinen Gästen ganz normales Fernsehen auf dem Zimmer anzubieten? Das OLG München hat diese Frage nun mit Ja beantwortet – jedenfalls dann, wenn das TV-Signal über eine hauseigene Kabelanlage weitergeleitet wird und der GEMA-Vertrag auch die Rechte der ZWF einschließt. Wer dagegen lediglich Fernseher mit Zimmerantenne aufstellt, braucht nach der Rechtsprechung des bisherigen gar keine Lizenz. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der BGH wird sich mit der Frage befassen.
