Anzeige
Suche

TSE-Nachrüstung der Kasse: Was ist bei der Steuer zu beachten?

Das Bundesfinanzministerium hat sich in einem Schreiben zur steuerlichen Behandlung der Kosten geäußert, die durch die Implementierung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) entstehen, um vorhandene Kassen manipulationssicher zu machen.
Keine Bildrechte?

Ursprünglich sollten ab Januar 2020 elektronische Kassensysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen geschützt sein. Diese Frist wurde erst bis September verlängert – und mittlerweile zeigen fast alle Finanzbehörden der Länder unter ein paar Bedingungen sogar bis Ende März 2021 Nachsicht.

Jetzt hat sich das Bundesfinanzministerium zu der Frage geäußert, wie die Kosten der TSE-Implementierung steuerrechtlich zu behandeln sind.

Aktivierung oder Sofortabzug der Aufwendungen?

Sofern eine TSE aus einem USB-Stick, einer Speicherkarte oder Ähnlichem besteht, handelt es sich um ein selbstständiges Wirtschaftsgut, das aber nicht selbstständig nutzbar ist. Die Anschaffungskosten sind daher grundsätzlich zu aktivieren und über die gewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abzuschreiben.

Wenn eine TSE direkt als Hardware fest in eine Kasse eingebaut wird, handelt es sich nicht um ein eigenständiges Wirtschaftsgut. Die Aufwendungen sind nachträgliche Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes, in das die TSE eingebaut wurde und sind deshalb über dessen restliche Nutzungsdauer abzuschreiben.

Die Aufwendungen für die Implementierung der TSE sind Anschaffungsnebenkosten der TSE.

Laufende Entgelte, die für sog. Cloud-Lösungen zu entrichten sind, sind regelmäßig sofort als Betriebsausgaben abziehbar.

Kassensystem Finder

Sie suchen noch das passende Kassensystem?

Kassensystem Finder starten

Vereinfachungsregelung ermöglicht Sofortabzug

Aus Vereinfachungsgründen wird es nicht beanstandet, wenn die Kosten für die nachträgliche erstmalige Ausrüstung bestehender Kassen oder Kassensysteme mit einer TSE und die Kosten für die erstmalige Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle eines bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystems in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Download: Schreiben Bundesministerium der Finanzen vom 21.08.2020

Weitere Artikel zum Thema

igetnow
Das Problem ist immer das Gleiche: Zu Stoßzeiten ist es schwierig, allen Gästen gleichzeitig gerecht zu werden. Erst neue Gäste bedienen oder doch besser den winkenden Gast abkassieren? Igetnow verspricht Erleichterung, glückliche Kunden und entspanntes[...]
cyano66 | iStockphoto
Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) 2020 sieht zahlreiche Fristen und Übergangsregelungen vor, die zuletzt immer wieder verändert wurden. Dazu gehören die Fristen für die Belegausgabepflicht, technische Sicherheitseinrichtung und Kassenmeldepflicht. In einer Übersicht dieser Termine darf auch die[...]
SIDES
Personalisierte Angebote und Treueprogramme sind ein wichtiger Faktor, um Kund:innen langfristig an Gastronomiebetriebe zu binden. Moderne Kassensysteme können hierbei eine entscheidende Rolle spielen. Mit ihnen lassen sich nicht nur Bestellungen annehmen und abrechnen, sondern auch[...]
Lightspeed, Datev
Lightspeed und der IT-Dienstleister DATEV eG (DATEV) arbeiten von nun an im Bereich der Kassendatenarchivierung zusammen und bieten ihren Kunden eine nahtlose Integration zwischen dem Lightspeed Kassensystem und dem DATEV MeinFiskal Kassenarchiv.[...]
Christiann Koepke, Unsplash
Ab 1. Januar 2025 müssen alle Registrierkassen digital gemeldet werden. Unternehmen haben bis 31. Juli 2025 Zeit, ältere Geräte zu registrieren – verspätete Meldungen könnten teuer werden.[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.