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Technische Sicherheitseinrichtung

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Kassenstörungen und TSE-Ausfälle: Was Gastronomen 2025 wissen müssen

Für Gastronomen ist eine funktionierende Kasse mit intakter Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) unerlässlich. Dies gilt nicht nur für den Geschäftsbetrieb, sondern auch für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen gegenüber den Finanzbehörden. Welche Maßnahmen müssen getroffen werden, um steuerliche und rechtliche Risiken zu minimieren?

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Pflicht ab 2025: Betriebe müssen Kassenumsätze dem Finanzamt melden

Ab dem 1. Januar 2025 greift eine neue Regelung für Gastronomiebetriebe in Deutschland, die für erhebliche Veränderungen sorgen dürfte. Künftig müssen Restaurants, Cafés und andere gastronomische Einrichtungen ihre elektronischen Kassensysteme samt zertifizierter Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) beim Finanzamt melden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Steuerbetrug zu bekämpfen und die Transparenz in der Branche zu erhöhen.

Lars Rinkewitz
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Die Meldepflicht zu elektronischen Kassensystemen verzögert sich weiter

Obwohl Sie den Einsatz von elektronischen Registrierkassen sowie PC-Kassen eigentlich bereits seit dem 1. Januar 2020 dem Finanzamt melden müssen, gibt es hierbei weiterhin Verzögerungen. Es fehlt nicht nur der amtliche Vordruck zur Meldung, sondern auch die erforderliche elektronische Meldungsmöglichkeit. Betrachtet man die aktuelle Lage, wird sich dieser Umstand wohl auch nicht so schnell verändern. Lars Rinkewitz, Steuerberater und Diplom-Kaufmann, gibt Auskunft über die aktuelle Lage.

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BMF bekräftigt 30.09. – Gastro-MIS bestätigt verfügbare TSEs und Implementierungsressourcen

Nach der erneuten Bekräftigung der Nichtbeanstandungsfrist zur KassenSichV durch das Bundesfinanzministerium haben die Gastro-MIS, Anbieter von Gastronomie-Software und Swissbit Vertriebspartner für TSEs sowie ihre Fachhandelspartner Gewinnblick, Simply POS und Varyon heute die weitere Verfügbarkeit von Hardware TSEs und Implementierungsressourcen bestätigt.

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Umstellung der Kassensysteme – was ist in der finalen Phase zu beachten?

Die Umstellung der Kassensysteme, wie sie die KassensichV erfordert, wurde aufgrund der Corona-Pandemie auf Ende September 2020 festgesetzt. Michael Ebner, der Geschäftsführer des Kassensystemanbieters Gewinnblick, gibt in dieser finalen Phase Einblicke in die Stimmung der betroffenen Branche und erläutert, was Gastronomen unbedingt beachten müssen.

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Digitalisierung

SumUp präsentiert cloud-basierte TSE-Lösung

In Deutschland gilt seit dem 1. Januar die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), deren Übergangsfrist zum 30. September offiziell ausläuft. Danach benötigen alle elektronischen Kassensysteme unter anderem eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE). SumUp, einer der weltweit führenden Finanztechnologie-Anbieter, stellt seinen Händlern dafür eine cloud-basierte und gesetzeskonforme Lösung zur Verfügung.

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TSE-Nachrüstung der Kasse: Was ist bei der Steuer zu beachten?

Das Bundesfinanzministerium hat sich in einem Schreiben zur steuerlichen Behandlung der Kosten geäußert, die durch die Implementierung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) entstehen, um vorhandene Kassen manipulationssicher zu machen.

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Keine Fristverlängerung für manipulationssichere Kassensysteme

Die Nichtbeanstandungsfrist für die Einführung von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) in Registrierkassen endet am 30. September 2020. Durch den nicht vorhersehbaren Verlauf des Jahres 2020 war es vielen Betrieben finanziell nicht möglich, ihre Kassen entsprechend aufzurüsten, zumal auch nicht alle Hersteller entsprechende TSEs lieferten. Entgegen der Forderung des DEHOGA Bundesverbandes wird es keine Fristverlängerung geben.

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