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Gewinnblick Württemberg GmbH
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Warum E-Rechnungen in der Gastro ein echter Gamechanger sind

Kassenmeldepflicht, TSE-Tausch, E-Rechnung bei B2B-Geschäften: 2025 kamen auf die Gastronomiebranche einige rechtliche Herausforderungen zu. Ausruhen können sich Betreiber jedoch nicht: Denn die Anforderungen der E-Rechnungspflicht steigen in den kommenden Jahren sukzessive weiter. Fabian Geister, Geschäftsführer bei Gewinnblick Württemberg GmbH, den Spezialisten für Kassen-, Bezahl- und Betriebslösungen für das Gastgewerbe, empfiehlt Gastronomen, die E-Rechnungspflicht nicht als Zwang zu betrachten – sondern als echte Chance in puncto Digitalisierung und Zukunftsfähigkeit.

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Technikfehler bei der Kasse? Wenn fehlerhafte Datenexporte zum Steuerrisiko werden

Die Kasse ist der Dreh- und Angelpunkt in jedem Gastronomie-Betrieb – vom Frühstücksbrötchen bis zur letzten Runde an der Bar. Seit 2023 gilt: Schon ein technischer Fehler beim Datenexport kann die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in Frage stellen. Werden Kassendaten nicht im geforderten Standardformat bereitgestellt, darf geschätzt werden – im Extremfall bis zur Vollschätzung. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich in § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO.

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Kassenstörungen und TSE-Ausfälle: Was Gastronomen 2025 wissen müssen

Für Gastronomen ist eine funktionierende Kasse mit intakter Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) unerlässlich. Dies gilt nicht nur für den Geschäftsbetrieb, sondern auch für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen gegenüber den Finanzbehörden. Welche Maßnahmen müssen getroffen werden, um steuerliche und rechtliche Risiken zu minimieren?

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Risiken bei Betriebsprüfungen: Worauf sollte geachtet werden?

Die Gastronomie- und Hotelbranche steht 2025 vor zahlreichen Herausforderungen, darunter neue gesetzliche Vorgaben, die fortschreitende Digitalisierung und verstärkte Prüfungsaktivitäten der Finanzbehörden. Erfahrungen aus aktuellen Betriebsprüfungen haben gezeigt, dass die Finanzverwaltungen bei bestimmten Themenbereichen besonders genau hinschauen. Nachfolgend ein Überblick zu vier wichtigen Aspekten, die Sie verstärkt im Blick haben sollten, um Ihre rechtlichen und steuerlichen Risiken zu minimieren.

Pavel Danilyuk, Pexels
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Pflicht ab 2025: Betriebe müssen Kassenumsätze dem Finanzamt melden

Ab dem 1. Januar 2025 greift eine neue Regelung für Gastronomiebetriebe in Deutschland, die für erhebliche Veränderungen sorgen dürfte. Künftig müssen Restaurants, Cafés und andere gastronomische Einrichtungen ihre elektronischen Kassensysteme samt zertifizierter Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) beim Finanzamt melden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Steuerbetrug zu bekämpfen und die Transparenz in der Branche zu erhöhen.

David Knepper
Management

Neue Podcast-Folge: Letzte Frist für Kassennachrüstung vor Kontrollen & größter Flop bei Digitalisierung in Hotellerie

In der neuen Folge unseres Podcast „Full House“ blicken wir mit zwei Experten auf zwei echte Dauerbrenner: mit einem Kassenhersteller sprechen wir über die wohl allerletzte Frist für die Umstellung von elektronischen Kassen und entsprechende Kontrollen der Finanzbehörden. Und eine Digitalisierungsexpertin stellt im Gespräch dar, mit welchen digitalen Tools Hotels in der Zeit „nach“ Corona den zu erwartenden Buchhungsspitzen begegnen können und was für sie der größte Flop bei der Digitalisierung in der Hotellerie ist.

monkeybusinessimages, iStockphoto
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TSE Übergangsregelung endet am 31.12.2022

Elektronische Kassen ohne TSE dürfen ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr eingesetzt werden. Damit endet die Ausnahmeregelung der Kassensicherungsverordnung für jene Kassen, die nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden und nicht aufgerüstet werden konnten. Es ist sinnvoll, den Einsatz einer mit TSE ausgerüsteten elektronischen Kasse nicht aufzuschieben, sondern einen Zeitplan für die Umstellung anzufertigen und vorgenommene Maßnahmen zu dokumentieren. Nach Ablauf der Übergangsfrist drohen nämlich hohe Bußgelder. Darauf weist ein Kassenhersteller in einer Meldung und bei uns im Podcast nun noch einmal hin.

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