Suche

VEBWK warnt vor Abschaffung der Minijobs: Flexible Beschäftigung ist für Gastronomie unverzichtbar

  • Minijobs sind für die Gastronomie unverzichtbar, um auf Spitzenzeiten, Veranstaltungen und saisonale Schwankungen flexibel reagieren zu können – eine Abschaffung würde tausende kleine Betriebe gefährden.
  • Die geringfügige Beschäftigung bietet vielen Menschen bewusst gewählte Flexibilität und ist seit Jahrzehnten ein bewährtes Instrument zur legalen Beschäftigung – sie ist kein Schlupfloch, sondern ein Stabilitätsfaktor.
  • Eine Abschaffung der Minijobs würde vor allem kleine und mittelständische Betriebe im ländlichen Raum treffen und hätte gravierende wirtschaftliche wie gesellschaftliche Folgen.

Negley Stockman, UnsplashNegley Stockman, Unsplash

Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) warnt eindringlich vor Überlegungen aus SPD-nahen Kreisen, Minijobs abzuschaffen oder massiv einzuschränken. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) lässt derzeit prüfen, ob geringfügige Beschäftigungsverhältnisse reformiert oder vollständig abgeschafft werden sollen – mit dem Ziel, Menschen stärker in reguläre Vollzeitbeschäftigung zu bringen. Aus Sicht des VEBWK wäre ein solcher Schritt ein schwerer Fehler mit gravierenden Folgen für Gastronomie, Handwerk und regionale Dienstleister.

„Minijobs sind seit Jahrzehnten ein bewährtes Instrument, um flexible Beschäftigung legal, transparent und praktikabel zu gestalten", erklärt VEBWK-Vorsitzender Franz Bergmüller, „Gerade in der Gastronomie sind sie unverzichtbar, um auf Spitzenzeiten, Veranstaltungen oder saisonale Schwankungen reagieren zu können. Wer an diesem Modell rüttelt, gefährdet tausende kleine Betriebe – vom Dorfwirtshaus bis zum familiengeführten Restaurant."

Die geringfügige Beschäftigung wurde bereits in den 1960er-Jahren eingeführt, um Aushilfstätigkeiten zu legalisieren. Bis heute bietet sie vielen Menschen bewusst gewählte Flexibilität: Schülern, Studierenden, Rentnern, Nebenerwerbstätigen oder Personen mit familiären Verpflichtungen. Gleichzeitig tragen Arbeitgeber pauschale Abgaben und höhere Lohnnebenkosten – bewusst, um Handlungsspielräume zu erhalten.

Partner aus dem HORECA Scout

Auch VEBWK-Geschäftsführerin Barbara Ritter warnt vor den praktischen Konsequenzen einer Abschaffung: „In der politischen Debatte wird oft ausgeblendet, wie real der Alltag in der Gastronomie aussieht. Kleine Betriebe brauchen flexible Modelle, um Öffnungszeiten, Veranstaltungen oder Krankheitsausfälle abzufedern. Minijobs sind dafür kein Schlupfloch, sondern ein zentraler Stabilitätsfaktor – für Betriebe ebenso wie für Beschäftigte."

Der VEBWK betont, dass nicht Großkonzerne, sondern vor allem kleine und mittelständische Unternehmen unter einer Abschaffung leiden würden. „Die Leidtragenden wären nicht anonyme Strukturen, sondern die Dorfwirtschaft, der regionale Handwerksbetrieb oder der Einzelhändler vor Ort", so Bergmüller. Dies hätte nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesellschaftliche Folgen für den ländlichen Raum.

Der Verein appelliert daher an die Bundespolitik, funktionierende Beschäftigungsmodelle nicht ideologisch zu zerschlagen. „Statt Minijobs abzuschaffen, braucht es eine Politik, die Lebensrealitäten anerkennt und praxisnahe Lösungen ermöglicht", so Ritter abschließend, „Flexibilität und Sicherheit dürfen kein Widerspruch sein – gerade in Branchen, die unser gesellschaftliches Leben prägen."

Lesen Sie auch
Führung, Management und LeadershipKostenmanagement
Neue Folge „Kemal Rettet“: Wenn Leidenschaft nicht mehr reicht
Kemal Üres
Führung, Management und Leadership

Neue Folge „Kemal Rettet“: Wenn Leidenschaft nicht mehr reicht

70 Stunden in der Woche – für vier Euro netto. Kann ein Café überleben, wenn die Inhaberin alles gibt, aber die Zahlen gegen sie arbeiten? Kemal Üres zeigt in Braunschweig, wo selbst bei zufriedenen Gästen die Gefahr lauert – und warum Herzblut allein keine Miete zahlt.

DIRS21; FWStudio, Pexels
Künstliche Intelligenz, KI und Automation

Hotelsoftware-Anbieter erweitert Direktvertrieb über das Zimmer hinaus

Der Wernauer Technologieanbieter DIRS21 hat auf der ITB Berlin zwei neue Module vorgestellt, die Hotels helfen sollen, sämtliche Flächen und Services digital buchbar zu machen. Mit DIRS21 Mice und DIRS21 Plus werden Tagungsräume und Zusatzleistungen in strukturierte Online-Buchungsstrecken überführt – ein Ansatz, der klassische Anfrageprozesse per E-Mail und Excel ablösen soll.

Steuerberatungsgesellschaft Schnitzler & Partner
Finanzen und Controlling

Kauf einer Unternehmensimmobilie: Neue Chancen bei der Kaufpreisaufteilung

Die aktuelle Rechtsprechung erweitert den Spielraum bei der Bewertung von Grund und Boden und kann – richtig genutzt – zu höheren Abschreibungsvolumen führen. Eine professionelle Beratung zur Kaufpreisaufteilung kann bei größeren Immobilienerwerben erhebliche Steuervorteile erschließen. Zugleich sollte der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum erwartbaren Effekt stehen.

Anfang.Team
Künstliche Intelligenz, KI und Automation

Digitalisierung in der Hotellerie: Welche 3 Tools jetzt zur Basis gehören

Buchungsmaschinen und Channel-Manager laufen – doch echten Mehrwert schaffen Hotels erst, wenn die Unternehmensführung digitale Prozesse aktiv steuert statt zu delegieren. Ohne strategische Preisgestaltung und koordinierte Kampagnenplanung verpufft selbst die beste Technologie. Welche Tools sich wirklich lohnen und warum KI-gestützte Kommunikation jetzt zum Pflichtprogramm gehört, erklärt Hotelmarketing-Berater Michael Anfang.

PelfWave
Gehalt, Benefits und Altersversorgung

Mitarbeiterbindung im Gastgewerbe: Wie Betriebe hohe Fluktuations- und Ausfallkosten vermeiden können

Personalausfall im Restaurant löst eine Kettenreaktion aus: Mehr Schichten für andere, höhere Belastung, neue Ausfälle. 44 Prozent Fluktuation und 40 Prozent unbesetzte Stellen zeigen – wer qualifiziertes Personal hält, verschafft sich einen echten Wettbewerbsvorteil. Doch Standardlösungen aus dem Beraterbüro greifen nicht. Die Branche braucht Partner, die ihre Logik verstehen und echte Bindungsinstrumente kennen.

www.kaboompics.com, Pexels
Recht und Compliance

Hotel-Fernsehen über Kabelanlage: Wann die GEMA-Lizenz genügt – und wann nicht

Viele Hotelbetreiber fragen sich: Reicht mein GEMA-Vertrag, um meinen Gästen ganz normales Fernsehen auf dem Zimmer anzubieten? Das OLG München hat diese Frage nun mit Ja beantwortet – jedenfalls dann, wenn das TV-Signal über eine hauseigene Kabelanlage weitergeleitet wird und der GEMA-Vertrag auch die Rechte der ZWF einschließt. Wer dagegen lediglich Fernseher mit Zimmerantenne aufstellt, braucht nach der Rechtsprechung des bisherigen gar keine Lizenz. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der BGH wird sich mit der Frage befassen.

Weitere Artikel zum Thema

Kemal Üres
70 Stunden in der Woche – für vier Euro netto. Kann ein Café überleben, wenn die Inhaberin alles gibt, aber die Zahlen gegen sie arbeiten? Kemal Üres zeigt in Braunschweig, wo selbst bei zufriedenen Gästen[...]
Kemal Üres
DIRS21; FWStudio, Pexels
Der Wernauer Technologieanbieter DIRS21 hat auf der ITB Berlin zwei neue Module vorgestellt, die Hotels helfen sollen, sämtliche Flächen und Services digital buchbar zu machen. Mit DIRS21 Mice und DIRS21 Plus werden Tagungsräume und Zusatzleistungen[...]
DIRS21; FWStudio, Pexels
www.kaboompics.com, Pexels
Viele Hotelbetreiber fragen sich: Reicht mein GEMA-Vertrag, um meinen Gästen ganz normales Fernsehen auf dem Zimmer anzubieten? Das OLG München hat diese Frage nun mit Ja beantwortet – jedenfalls dann, wenn das TV-Signal über eine[...]
www.kaboompics.com, Pexels
LionTaste
Die Gastronomie erfindet sich neu – zwischen Ghost Kitchens und Creator-Events, zwischen Effizienz und Emotion. Lisa Marie Noack und Johannes Reichenbach von LionTaste zeigen, welche fünf Kräfte die Branche gerade radikal umformen. Ihre These: Wer[...]
LionTaste
S.Pellegrino
Die S.Pellegrino Young Chef Academy Competition geht in die siebte Runde. Bis 9. Juni 2026 können sich Köchinnen und Köche unter 30 Jahren für den weltweit ausgetragenen Wettbewerb bewerben. Neu in diesem Jahr: ein internationales[...]
S.Pellegrino
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.