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VEBWK warnt vor Abschaffung der Minijobs: Flexible Beschäftigung ist für Gastronomie unverzichtbar

  • Minijobs sind für die Gastronomie unverzichtbar, um auf Spitzenzeiten, Veranstaltungen und saisonale Schwankungen flexibel reagieren zu können – eine Abschaffung würde tausende kleine Betriebe gefährden.
  • Die geringfügige Beschäftigung bietet vielen Menschen bewusst gewählte Flexibilität und ist seit Jahrzehnten ein bewährtes Instrument zur legalen Beschäftigung – sie ist kein Schlupfloch, sondern ein Stabilitätsfaktor.
  • Eine Abschaffung der Minijobs würde vor allem kleine und mittelständische Betriebe im ländlichen Raum treffen und hätte gravierende wirtschaftliche wie gesellschaftliche Folgen.

Negley Stockman, UnsplashNegley Stockman, Unsplash

Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) warnt eindringlich vor Überlegungen aus SPD-nahen Kreisen, Minijobs abzuschaffen oder massiv einzuschränken. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) lässt derzeit prüfen, ob geringfügige Beschäftigungsverhältnisse reformiert oder vollständig abgeschafft werden sollen – mit dem Ziel, Menschen stärker in reguläre Vollzeitbeschäftigung zu bringen. Aus Sicht des VEBWK wäre ein solcher Schritt ein schwerer Fehler mit gravierenden Folgen für Gastronomie, Handwerk und regionale Dienstleister.

„Minijobs sind seit Jahrzehnten ein bewährtes Instrument, um flexible Beschäftigung legal, transparent und praktikabel zu gestalten", erklärt VEBWK-Vorsitzender Franz Bergmüller, „Gerade in der Gastronomie sind sie unverzichtbar, um auf Spitzenzeiten, Veranstaltungen oder saisonale Schwankungen reagieren zu können. Wer an diesem Modell rüttelt, gefährdet tausende kleine Betriebe – vom Dorfwirtshaus bis zum familiengeführten Restaurant."

Die geringfügige Beschäftigung wurde bereits in den 1960er-Jahren eingeführt, um Aushilfstätigkeiten zu legalisieren. Bis heute bietet sie vielen Menschen bewusst gewählte Flexibilität: Schülern, Studierenden, Rentnern, Nebenerwerbstätigen oder Personen mit familiären Verpflichtungen. Gleichzeitig tragen Arbeitgeber pauschale Abgaben und höhere Lohnnebenkosten – bewusst, um Handlungsspielräume zu erhalten.

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Auch VEBWK-Geschäftsführerin Barbara Ritter warnt vor den praktischen Konsequenzen einer Abschaffung: „In der politischen Debatte wird oft ausgeblendet, wie real der Alltag in der Gastronomie aussieht. Kleine Betriebe brauchen flexible Modelle, um Öffnungszeiten, Veranstaltungen oder Krankheitsausfälle abzufedern. Minijobs sind dafür kein Schlupfloch, sondern ein zentraler Stabilitätsfaktor – für Betriebe ebenso wie für Beschäftigte."

Der VEBWK betont, dass nicht Großkonzerne, sondern vor allem kleine und mittelständische Unternehmen unter einer Abschaffung leiden würden. „Die Leidtragenden wären nicht anonyme Strukturen, sondern die Dorfwirtschaft, der regionale Handwerksbetrieb oder der Einzelhändler vor Ort", so Bergmüller. Dies hätte nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesellschaftliche Folgen für den ländlichen Raum.

Der Verein appelliert daher an die Bundespolitik, funktionierende Beschäftigungsmodelle nicht ideologisch zu zerschlagen. „Statt Minijobs abzuschaffen, braucht es eine Politik, die Lebensrealitäten anerkennt und praxisnahe Lösungen ermöglicht", so Ritter abschließend, „Flexibilität und Sicherheit dürfen kein Widerspruch sein – gerade in Branchen, die unser gesellschaftliches Leben prägen."

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