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Verstöße und „Schlupflöcher“ bei Mehrweg-Pflicht

Ein Jahr Mehrwegangebotspflicht für Gaststätten und Imbiss-Betreiber - und fast alle ignorieren sie oder nutzen „Schlupflöcher“, um Strafen zu entgehen. Das ist das Ergebnis von Stichproben der Verbraucherzentrale Berlin und dem rbb.
Globelet Reusable, Unsplash
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Die Verbraucherzentrale Berlin und die Redaktion SUPER.MARKT haben in Stichproben geprüft, wie Gaststätten und Imbisse die bundesweite Pflicht umsetzen, Kundinnen und Kunden beim Verkauf von Speisen und Getränken auch Mehrweg-Geschirr anzubieten. Das Ergebnis der 60 Stichproben in allen Berliner Bezirken im Januar und Februar dieses Jahres: Lediglich 15 % der Betriebe bieten den Kunden Mehrweg-Geschirr an. Der Rest ignoriert die Verpflichtung. Noch schlechter war das Ergebnis bei der Kontrolle der vorgeschriebenen Hinweis-Pflicht. Hier hatten sogar 90 % der im Rahmen des Marktchecks der Verbraucherzentrale kontrollierten Lokale und Imbisse kein Hinweis-Schild.

Dr. Britta Schautz von den Verbraucherzentrale Berlin kritisiert im Fernsehmagazin SUPER.MARKT: „Es ist absolut nicht hinnehmbar, wenn Betriebe bestehende Verbote für Einwegplastikgeschirr umgehen.“

Einige Gastwirte weichen einfach auf nicht optimale, aber erlaubte To-go-Behältnisse aus. So bekam das Drehteam von SUPER.MARKT in einem indischen Restaurant das Essen in einer Alu-Verpackung angeboten. Das Verpackungsgesetz erlaubt dies. Doch für die Herstellung werden wichtige Ressourcen gebraucht, die bei einer Entsorgung unterwegs nicht zurückgewonnen werden können. Und es gibt noch den sogenannten Plastik-Gabel-Trick, auch der ist das Gegenteil von Nachhaltigkeit. Ein Imbissbuden-Besitzer zeigt SUPER.MARKT, wie der funktioniert: Anstatt der weißen Wegwerfgabeln bietet er jetzt schwarze, etwas größere und dickere Gabeln an. Der Betreiber Matthias W. bekennt im rbb-Verbrauchermagazin: „Vermutlich ist es genau die doppelte Menge Plastik, die verarbeitet wurde, um aus der Einweggabel eine Mehrweggabel zu machen. Und der Endkunde weiß das nicht. Der entsorgt die genauso wie vorher in den Mülleimer. Und damit umgehen wir tatsächlich das Vorhalten von Mehrweg- oder von Waschartikeln, waschbaren Artikeln.“

Es fehlt vor allem an Kontrollen, um das Gesetz auch durchzusetzen. So bestätigt der Bezirk Mitte auf Nachfrage von SUPER.MARKT, dass er nur ganze 59 Betriebe im ganzen letzten Jahr kontrolliert habe. Der Grund dafür sei Personalmangel. Das Fazit der Verbraucherschützerin Britta Schautz: „Es ist ehrlich gesagt erschreckend, dass wir sehen, es gibt ein Gesetz und keiner kommt diesen Pflichten nach.“

Mediathek rbb-Verbrauchermagazin SUPER.MARKT

Vollständige Untersuchung der Verbraucherzentrale Berlin

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