Wird dies nicht beachtet, kann es zu erheblichen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des WLANs kommen. Damit auch die Gäste im Wellnessbereich einen lückenlosen Zugang zum Internet haben, sollte bereits bei der Installation der Technik darauf geachtet werden, dass es vor Ort einige Störquellen gibt.
Checkliste für Ihr Gäste-WLAN im Wellnessbereich
- Die Zielgruppe kennen: Wer nutzt das WLAN hauptsächlich und wofür?
- Ermitteln, wie viele Nutzer maximal zu erwarten sind.
- Genaue Anzahl der Quadratmeter des Bereichs kennen.
- Verzögerungszeiten vermeiden durch hochwertige Router und Access Points.
- Den Internetausbau der jeweiligen Region beachten. Stehen nur wenige MBit/s zur Verfügung, sollte das WLAN entsprechend gedrosselt werden.
- Für eine sichere Trennung zwischen dem Gästenetz und dem unternehmensinternen Netzwerk sorgen.
- Missbräuchlicher Nutzung und illegalen Downloads vorbeugen durch entsprechende Filter.
- Bestimmte Inhalte durch Jugendschutzfilter sperren.
- Einfaches Login für die Gäste sicherstellen.
- Werbemöglichkeiten über die Login-Seite berücksichtigen.
- Informieren Sie sich bei möglichen Anbietern über die Angebotsformen und Vertragslaufzeiten.
- Mögliche Störquellen ermitteln und beseitigen.
FAQ zum stabilen Internet im Wellnessbereich
Die leistungsstarke Versorgung sämtlicher Hotelzimmer kann in der Regel durch einen einzigen Router nicht gewährleistet werden. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, um die Reichweite zu vergrößern und auch entferntere Bereiche mit einem starken Empfangssignal zu versorgen. - Es lassen sich sogenannte Access Points installieren, die über das Netzwerkkabel das WLAN-Signal empfangen und in gleicher Stärke versenden. - Bei kleineren Distanzen kann eine drahtlose Lösung in Form von signalverstärkenden Repeatern ausreichen. - Eine weitere Option stellen Power-LAN Adapter dar. Hierbei wird das WLAN-Netzwerk über elektrischen Hausleitungen - sofern diese einwandfrei funktionieren - ausgeweitet, indem die einzelnen Access Points über die Steckdosen verbunden werden.
Das Nutzerverhalten der Gäste ist hier entscheidend: Um beispielsweise Videos störungsfrei abspielen zu können, werden mehr MBit/s benötigt, als für die Nutzung herkömmlicher Messenger Dienste wie WhatsApp oder das Aufrufen von Webseiten. Hier muss also entsprechend kalkuliert werden, sodass auch die maximale Gästeanzahl ohne Versorgungslücken problemlos surfen kann. Lässt sich in einigen Hotelzimmern nur mit verminderter Geschwindigkeit über das WLAN surfen, so muss aber nicht die Bandbreite Ursache sein. Auch minderwertige Access Points, die das Signal nicht einwandfrei übermitteln, können eine Fehlerquelle darstellen.
Im Zuge der Gesetzesänderung zur Störerhaftung drohen dem Hotelier als Betreiber des WLAN-Netzes grundsätzlich keine Abmahnungen mehr durch Rechtsverstöße, die die Hotelgäste zu verschulden haben. Jedoch können Inhaltssperren verlangt werden, wenn Rechtsverletzung bezüglich genutzter Webseiten auftreten. Es besteht dann eine Sperrpflicht, die den Zugriff auf illegale Inhalte verhindert. Um mit Kosten verbundene Aufwendungen zu vermeiden, sollte daher ein HotSpot genutzt werden, bei dem die Gäste ersichtlich über die bereitgestellte IP-Adresse im Internet surfen.
Die WPA2 Verschlüsselung dient dazu, das betriebseigene Netz vor Hackerangriffen und ungewollter Datenübermittlung zu schützen. Sie sollte daher unbedingt - genauso wie eine aktive Firewall - vorhanden sein. Um außerdem die Sicherheit einzelner User zu erhöhen, muss die Client Isolation aktiviert sein. So lässt sich verhindern, dass sich Teilnehmer innerhalb des Netzwerkes sehen und untereinander auf persönliche Informationen zugreifen können.
Die Rahmenbedingungen zur Nutzung des Gäste-WLANs lassen sich direkt auf der Login-Seite platzieren. So lassen sich Login und Einwilligung mit einem Klick für den Gast verbinden. In den AGB sollten alle wichtigen Informationen enthalten sein: akzeptiert der Gast, so sollte er einwilligen, keine urheberrechtlich geschützten oder illegalen Materialien zu laden oder zu versenden und nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen. Außerdem sollten die Gäste in den AGB darauf hingewiesen werden, wenn bestimmte Beschränkungen für den Internetzugang vorliegen oder die Sperrung spezieller Webseiten vorgenommen wurde.
Es bleibt zu prüfen, wie weit die Internetversorgung in der Region des Hotels ausgebaut ist. Steht nur ein kleiner Frequenzbereich zur Verfügung, so ist die Datenübertragung entsprechend langsam und es wird zu Störungen kommen, wenn mehrere Gäste das WLAN-Angebot gleichzeitig nutzen möchten. Hier kann WLAN über Richtfunk eine Alternative sein. So lässt sich ein große Distanz überbrücken und das Hotel an ein Hochgeschwindigkeitsnetz anschließen. Oft ist jedoch auch ein hoher Ping der Grund für die Unzufriedenheit der Gäste. Die Verzögerungszeit ist in diesem Fall zu hoch und die Netzwerkgeräte - Router sowie Access Points - sollten auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft werden.