Suche
Anzeige

WLAN für den Wellnessbereich

Die Ausstattung eines Wellnessbereiches mit Gäste-WLAN stellt Betreiber vor einige Hürden. Wasserbecken, Heizungen und Pflanzen gelten als die Störquellen für das Signal, da WLAN und Wasser auf derselben Frequenz funken.

shironosov | iStockphoto.comshironosov | iStockphoto.com

Wird dies nicht beachtet, kann es zu erheblichen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des WLANs kommen. Damit auch die Gäste im Wellnessbereich einen lückenlosen Zugang zum Internet haben, sollte bereits bei der Installation der Technik darauf geachtet werden, dass es vor Ort einige Störquellen gibt.

Checkliste für Ihr Gäste-WLAN im Wellnessbereich

  • Die Zielgruppe kennen: Wer nutzt das WLAN hauptsächlich und wofür?
  • Ermitteln, wie viele Nutzer maximal zu erwarten sind.
  • Genaue Anzahl der Quadratmeter des Bereichs kennen.
  • Verzögerungszeiten vermeiden durch hochwertige Router und Access Points.
  • Den Internetausbau der jeweiligen Region beachten. Stehen nur wenige MBit/s zur Verfügung, sollte das WLAN entsprechend gedrosselt werden.
  • Für eine sichere Trennung zwischen dem Gästenetz und dem unternehmensinternen Netzwerk sorgen.
  • Missbräuchlicher Nutzung und illegalen Downloads vorbeugen durch entsprechende Filter.
  • Bestimmte Inhalte durch Jugendschutzfilter sperren.
  • Einfaches Login für die Gäste sicherstellen.
  • Werbemöglichkeiten über die Login-Seite berücksichtigen.
  • Informieren Sie sich bei möglichen Anbietern über die Angebotsformen und Vertragslaufzeiten.
  • Mögliche Störquellen ermitteln und beseitigen.

FAQ zum stabilen Internet im Wellnessbereich

Die leistungsstarke Versorgung sämtlicher Hotelzimmer kann in der Regel durch einen einzigen Router nicht gewährleistet werden. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, um die Reichweite zu vergrößern und auch entferntere Bereiche mit einem starken Empfangssignal zu versorgen. - Es lassen sich sogenannte Access Points installieren, die über das Netzwerkkabel das WLAN-Signal empfangen und in gleicher Stärke versenden. - Bei kleineren Distanzen kann eine drahtlose Lösung in Form von signalverstärkenden Repeatern ausreichen. - Eine weitere Option stellen Power-LAN Adapter dar. Hierbei wird das WLAN-Netzwerk über elektrischen Hausleitungen - sofern diese einwandfrei funktionieren - ausgeweitet, indem die einzelnen Access Points über die Steckdosen verbunden werden.

Das Nutzerverhalten der Gäste ist hier entscheidend: Um beispielsweise Videos störungsfrei abspielen zu können, werden mehr MBit/s benötigt, als für die Nutzung herkömmlicher Messenger Dienste wie WhatsApp oder das Aufrufen von Webseiten. Hier muss also entsprechend kalkuliert werden, sodass auch die maximale Gästeanzahl ohne Versorgungslücken problemlos surfen kann. Lässt sich in einigen Hotelzimmern nur mit verminderter Geschwindigkeit über das WLAN surfen, so muss aber nicht die Bandbreite Ursache sein. Auch minderwertige Access Points, die das Signal nicht einwandfrei übermitteln, können eine Fehlerquelle darstellen.

Im Zuge der Gesetzesänderung zur Störerhaftung drohen dem Hotelier als Betreiber des WLAN-Netzes grundsätzlich keine Abmahnungen mehr durch Rechtsverstöße, die die Hotelgäste zu verschulden haben. Jedoch können Inhaltssperren verlangt werden, wenn Rechtsverletzung bezüglich genutzter Webseiten auftreten. Es besteht dann eine Sperrpflicht, die den Zugriff auf illegale Inhalte verhindert. Um mit Kosten verbundene Aufwendungen zu vermeiden, sollte daher ein HotSpot genutzt werden, bei dem die Gäste ersichtlich über die bereitgestellte IP-Adresse im Internet surfen.

Die WPA2 Verschlüsselung dient dazu, das betriebseigene Netz vor Hackerangriffen und ungewollter Datenübermittlung zu schützen. Sie sollte daher unbedingt - genauso wie eine aktive Firewall - vorhanden sein. Um außerdem die Sicherheit einzelner User zu erhöhen, muss die Client Isolation aktiviert sein. So lässt sich verhindern, dass sich Teilnehmer innerhalb des Netzwerkes sehen und untereinander auf persönliche Informationen zugreifen können.

Die Rahmenbedingungen zur Nutzung des Gäste-WLANs lassen sich direkt auf der Login-Seite platzieren. So lassen sich Login und Einwilligung mit einem Klick für den Gast verbinden. In den AGB sollten alle wichtigen Informationen enthalten sein: akzeptiert der Gast, so sollte er einwilligen, keine urheberrechtlich geschützten oder illegalen Materialien zu laden oder zu versenden und nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen. Außerdem sollten die Gäste in den AGB darauf hingewiesen werden, wenn bestimmte Beschränkungen für den Internetzugang vorliegen oder die Sperrung spezieller Webseiten vorgenommen wurde.

Es bleibt zu prüfen, wie weit die Internetversorgung in der Region des Hotels ausgebaut ist. Steht nur ein kleiner Frequenzbereich zur Verfügung, so ist die Datenübertragung entsprechend langsam und es wird zu Störungen kommen, wenn mehrere Gäste das WLAN-Angebot gleichzeitig nutzen möchten. Hier kann WLAN über Richtfunk eine Alternative sein. So lässt sich ein große Distanz überbrücken und das Hotel an ein Hochgeschwindigkeitsnetz anschließen. Oft ist jedoch auch ein hoher Ping der Grund für die Unzufriedenheit der Gäste. Die Verzögerungszeit ist in diesem Fall zu hoch und die Netzwerkgeräte - Router sowie Access Points - sollten auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft werden.

Markus Winkler, Pexels
Gastro, Recht und Gewerbe

Der Strohhalm als Prüffall: Was die neuen PFAS-Grenzwerte für die Gastronomie bedeuten

Seit dem 12. August gelten in der EU erstmals Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelverpackungen. Zwei Monate später folgt ein zweiter Stichtag, der Papier und Karton im Lebensmittelkontakt direkt trifft. Für Gastronomiebetriebe wird damit ein Cent-Artikel zum Compliance-Thema. Und ausgerechnet die Alternative, auf die nach dem Plastikverbot fast alle umgestiegen sind, ist die am häufigsten belastete.

orderbird
Gehalt, Benefits und Altersversorgung

Minijob-Reform: Die Minijob-Debatte auf dem Prüfstand – welche Folgen hätte die Reform für die Gastronomie?

Die Debatte um eine Reform der Minijobs trifft das Gastgewerbe an einer empfindlichen Stelle. Denn viele Betriebe sind nicht nur auf bezahlbare Arbeitsmodelle angewiesen, sondern vor allem auf flexible Einsatzmöglichkeiten bei Stoßzeiten, Wochenenden, Veranstaltungen und saisonalen Spitzen. Dirk Schmidt von orderbird erklärt, warum die eigentliche Frage nicht „Minijob oder kein Minijob“ lautet – und wie Betriebe ihre Personalplanung schon jetzt robuster aufstellen können.

Waldemar Brandt, Unsplash
Allgemeine Haustechnik

Gasträume kühlen ohne Umbau: Worauf es bei mobilen Klimageräten und Luftreinigern ankommt

Wenn eine fest installierte Klimaanlage nicht möglich ist, bleiben mobile Klimageräte und Luftreiniger die praktikable Lösung für Gasträume. Entscheidend sind drei Dinge: die richtige Kühlleistung für die Raumgröße, ein Gerät mit zwei Schläuchen statt einem und eine Aufstellung, die Gäste nicht durch Lärm oder Zugluft stört. Der Rest ist Betriebsführung.

athree23, Pixabay
Gastro, Recht und Gewerbe

Wenn Bürokratie Fachkräfte am Arbeiten hindert

Viele Hotels und Gastronomiebetriebe suchen händeringend Personal. Doch selbst wenn geeignete Fachkräfte gefunden sind, können Verfahren rund um Beschäftigungserlaubnis, Aufenthaltstitel oder Arbeitgeberwechsel den Einsatz über Wochen verzögern. Hotelier Manfred Lang schildert zwei Fälle aus seinem Betrieb – und zeigt, warum Fachkräftesicherung nicht nur eine Frage des Recruitings ist.

Emiliano Vittoriosi, Unsplash
Datenschutz

KI-Kennzeichnung seit 2. August: Website, Speisekarte, Instagram – was Gastgeber markieren müssen

Speisekartentexte aus ChatGPT, Hotelfotos aus Midjourney, Social-Media-Posts auf Knopfdruck: KI gehört im Gastgewerbe längst zum Alltag. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Acts. Die gute Nachricht vorweg: Für den durchschnittlichen Hotel- oder Gastronomiebetrieb ist der Aufwand klar umrissen. Betroffen sind vor allem realistisch wirkende Bilder und Systeme, die mit Gästen sprechen – nicht die tägliche Textarbeit.

Weitere Artikel zum Thema

Emiliano Vittoriosi, Unsplash
Speisekartentexte aus ChatGPT, Hotelfotos aus Midjourney, Social-Media-Posts auf Knopfdruck: KI gehört im Gastgewerbe längst zum Alltag. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Acts. Die gute Nachricht vorweg:[...]
Emiliano Vittoriosi, Unsplash
TheFork
Reservierung, Tischplanung, Gästekommunikation und Zahlung laufen in vielen Restaurants längst digital – aber oft noch nebeneinander. Gastautor Carlo Carollo von TheFork erklärt, warum der nächste Schritt nicht noch mehr einzelne Tools sind, sondern besser vernetzte[...]
TheFork
DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH, Campaign Creators, Unsplash
Seit 1996 bieten die offiziellen Hotelsterne Gästen Orientierung und Hotels eine einheitliche Grundlage für die Positionierung. Zum 30-jährigen Bestehen richtet die Deutsche Hotelklassifizierung den Blick nach vorn: Die Sterne sollen künftig auch von KI-gestützten Such-[...]
DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH, Campaign Creators, Unsplash
Gemini, onlinebirds
Reisende fragen heute ChatGPT und Gemini nach dem passenden Hotel – doch viele Betriebe tauchen in diesen Empfehlungen gar nicht erst auf. Die erste Auswertung des AI Prompt Scores zeigt: Wer künftig von KI-Systemen empfohlen[...]
Gemini, onlinebirds
ALLEHERZEN GmbH
Am 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten des EU AI Acts – trotz verschobener Fristen an anderer Stelle. Doch reicht es aus, KI-Systeme nur zu kennzeichnen? Und was passiert, wenn Künstliche Intelligenz eigenständig Prozesse in[...]
ALLEHERZEN GmbH
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.

baeren-apotheke-steffenberg.de