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Umstellung der Kassensysteme – was ist in der finalen Phase zu beachten?

Die Umstellung der Kassensysteme, wie sie die KassensichV erfordert, wurde aufgrund der Corona-Pandemie auf Ende September 2020 festgesetzt. Michael Ebner, der Geschäftsführer des Kassensystemanbieters Gewinnblick, gibt in dieser finalen Phase Einblicke in die Stimmung der betroffenen Branche und erläutert, was Gastronomen unbedingt beachten müssen.
Weedezign | iStockphoto

Herr Ebner, die Kassensicherungsverordnung und insbesondere die Aufrüstung der Kassensysteme mit einer TSE beschäftigt die Gastronomen seit Jahren und verschärft sich nun nochmal. Am 30.9. läuft die Umstellungsfrist endgültig aus. Wie würden Sie die Stimmung in der Gastronomiebranche diesbezüglich beschreiben?

Unsere Kunden hätten sich aufgrund von Corona eine längere Übergangszeit gewünscht. Insgesamt sieht unsere Kundschaft das aber eher entspannt und freut sich zumindest über die verlängerte Nichtbeanstandungsfrist. Unseren Kunden ist bewusst, dass mit diesem Schritt der Kassenfiskalisierung endlich konkrete Verhältnisse geschaffen werden. Zusammen mit der Bonpflicht haben wir endlich ein funktionierendes Kontrollsystem, was keiner mehr so leicht umgehen kann.

Was ist jetzt das Wichtigste, das Gastronomen beachten und wissen müssen?

Die wichtigsten Fakten rund um die KassenSichV und die TSE-Aufrüstungen haben wir übersichtlich und mit FAQ auf unserer Website zusammengestellt. Am 28.8. und 2.9. bieten wir zudem ein kostenfreies Webinar an. Unsere Kunden und auch Interessenten, die über ein neues Kassensystem nachdenken, können sich bequem online über alle Pflichten, Fristen und empfohlene Vorgehensweisen informieren. Die Anmeldung erfolgt über https://www.gewinnblick.de/tse. Das Wichtigste ist: bis 31.8. bzw. 30.9. muss die TSE-Aufrüstung beauftragt sein. Trotz Nichtbeanstandungsfrist bis teilweise 31.3.2021 ist damit zu rechnen, dass alle Kassenlieferanten gerade zum Ende der Frist ziemlich überlastet sein werden. Das kann dazu führen, dass u.U. nicht mehr fristgerecht geliefert werden kann. Wir sind in der angenehmen Situation, dass wir bereits seit Januar die TSE ausliefern und sind daher auch sehr zuversichtlich, dass wir unsere Kunden rechtzeitig umstellen können – vorausgesetzt unsere Kunden wollen das und beauftragen rechtzeitig.

Wie hat sich die Gewinnblick-Gruppe mit ihren 9 Standorten vorbereitet und wie weit sind Sie bei der Umstellung von über 14.000 Kunden gekommen?

Erstmal mussten wir sicherstellen, dass unsere Lieferanten in der Lage sind, zeitnah technisch alles Notwendige liefern zu können. Mit der Amadeus360 Software haben wir schon in 2019 diverse Feldtestversuche mit Beta-TSEs realisiert und waren einer der ersten Kassenlieferanten, der TSEs ausliefern konnte. Sehr frühzeitig konnten unsere Kunden über die Website einen TSE-Antrag online stellen. Die Antwortmail gilt direkt als Nachweis dafür, dass sie sich um die Aufrüstung gekümmert haben. Anschließend überprüft unsere Technikabteilung den tatsächlichen Aufwand. Einige Systeme müssen auch Hardware-seitig aufgerüstet werden. Die Beauftragung und Bezahlung bestimmt die Reihenfolge der Umsetzung. So garantieren wir die fairstmögliche Installation der TSE auf Kundenseite. Wer zuerst bezahlt, kommt auch zuerst dran. Fairer geht’s nicht. Durch diese Vorgehensweise konnten wir bereits viele unserer Kunden unkompliziert umstellen.

Warum kann die Aufrüstung um eine TSE statt lästiger Pflicht auch eine Chance auf mehr Gewinn und effizientere Prozesse sein?

Jetzt ist eine gute Gelegenheit, mögliche Digitalisierungen zu realisieren. Moderne Kassensysteme verfügen über umfangreiche, innovative Funktionalitäten. Da hat sich in den letzten Jahren viel getan. Allein der Bereich Küchenmonitoring revolutioniert das Arbeiten in der Küche grundlegend. In Zeiten von Corona stehen wegen Kurzarbeit weniger Mitarbeiter zur Verfügung – da kann gerade so ein Medium wie ein Küchenmonitor dafür sorgen, mit weniger Personal noch effizienter zu arbeiten. Moderne Systeme verfügen über „To-Go Module“, die gerade in 2020 enorm für die Sicherung des Umsatzes unserer Kunden beitragen. Durch die KassenSichV und TSE-Pflicht gelten für alle Kassenbesitzer gleiche Bedingungen. Zusammen mit der Belegpflicht ist es unmöglich, Kassenumsätze zu manipulieren. Zwar kann TSE als lästige Pflicht empfunden werden, hilft aber eigentlich allen Kassenbesitzern und sorgt für sorgfältigeres Arbeiten. Transparenz und Manipulationsschutz werden erhöht und gleichzeitig gilt „Keine Ware ohne Bon oder Beleg“. Dadurch wird auch verhindert, das Bestellungen in der Gastabrechnung vergessen werden.

Was glauben Sie, wie sich das außergewöhnliche Jahr 2020-2021 weiter entwickeln wird?

Es hängt alles sehr davon ab, wie sich die Corona-Pandemie weiter entwickelt und wie mutig die Regierung dabei ist, Gesellschaft und Geschäft zuzulassen. Ein Medikament oder ein vertrauenswürdiger Impfstoff würde schnell wieder für normale Verhältnisse sorgen. Neben diesen Herausforderungen steht ja auch zum Jahreswechsel die Rückumstellung der Mehrwertsteuer an. Gewinnblick wird wieder – wie schon zum 1.7.2020 – ihre Kunden durch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und persönlichen Service begleiten. Zudem werden wir unseren Kunden wieder ein Software-Tool zur Verfügung stellen, dass um 5:00 in der Früh zum Stichtag die Mehrwertsteuer automatisch umstellt. Leichter kann es nicht gehen.

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