Anzeige
Suche

BGH erklärt auch enge Paritätsklauseln von Booking.com für wettbewerbswidrig

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat nun auch die „engen“ Bestpreisklauseln des Buchungsportals Booking.com als unvereinbar mit dem Kartellrecht erklärt und das gegenteilige Urteil des 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 4. Juni 2019 aufgehoben. Damit wurde die Beschwerde des Hotelbuchungsportals mit Firmensitz in Amsterdam gegen die Abstellungsverfügung des Bundeskartellamtes zu seinen engen wie weiten Bestpreisklauseln endgültig abgewiesen.
stockcam | iStockphoto
Anzeige

„Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist konsequent und von uns auch genauso erwartet worden. Die fachlich äußerst umstrittene Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf konnte keinen Bestand haben. Der BGH bringt den Marktteilnehmern in Deutschland nun endlich Rechtssicherheit und ermöglicht faireren Wettbewerb in der Online-Distribution“, begrüßt Otto Lindner als Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA) die höchstrichterliche Entscheidung.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hatte mit einer entsprechenden Anzeige im Herbst 2013 das Kartellamtsverfahren gegen Booking.com ausgelöst. Mit einer Abstellungsverfügung vom 22. Dezember 2015 hat das Bundeskartellamt dem Buchungsportal die weitere Verwendung von Best-Preis-Klauseln untersagt – und zwar sowohl in Form der weiten Ratenparität (keine günstigeren Raten auf irgendeinem anderen Buchungskanal) als auch in Form der engen Ratenparität (keine günstigeren Raten auf der hoteleigenen Website). Das Bundeskartellamt hatte als erste Wettbewerbsbehörde weltweit die von Booking.com seit Sommer 2015 verwendeten engen Paritätsklauseln zu Recht als kartellrechtswidrig eingestuft.

Die gegen diese Entscheidung gerichtete Beschwerde von Booking.com hatte am 4. Juni 2019 überraschenderweise erstinstanzlich vor dem OLG Düsseldorf Erfolg. Über eine am 14. Juli 2020 positiv beschiedene Nichtzulassungsbeschwerde konnte das Bundeskartellamt nun eine Revision des Düsseldorfer Urteils vor dem Bundesgerichtshof durchsetzen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) nahm als Beigeladener des Verfahrens sowohl vor dem OLG Düsseldorf als auch vor dem BGH in Karlsruhe an der Verhandlung teil.

„Mit der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs sehen wir uns in unserer Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt, dass die von Booking.com und anderen Hotelbuchungsportalen vertraglich auferlegten und in der betrieblichen Praxis mal offen, mal subtil eingeforderten engen und weiten Paritätsklauseln Wettbewerbsbehinderungen darstellen. Wir setzen darauf, dass Booking.com nun die Vorgaben des deutschen und europäischen Kartellrechts endlich respektiert, seinen Geschäftsbetrieb hieran rechtskonform ausrichtet und auch weitere Versuche der wettbewerblichen Knebelung oder Hintergehung seiner Hotelpartner aufgibt“, kommentiert IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.

Der Ausgang der von Booking.com gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes eingereichten Beschwerde ist auch von zahlreichen anderen Wettbewerbsbehörden in Europa mit Spannung erwartet worden. „Wir sind zuversichtlich, dass die BGH-Entscheidung auch für weitere anhängige Kartellverfahren gegen Buchungsportale in Deutschland und in ganz Europa richtungsweisend sein werden. Es dürfte spätestens nach dem heutigen Urteil allen Beteiligten klar sein, dass enge wie weite Meistbegünstigungsklauseln generell aus dem Geschäftsverkehr zu verbannen sind und den Wettbewerb in der immer wichtiger werdenden Online-Distribution nicht länger beschränken dürfen“, ordnet Luthe die internationale Bedeutung des Urteils ein.

Weitere Artikel zum Thema

Gilnature | iStockphoto
Der DEHOGA Bundesverband hat sein branchenspezifisches Merkblatt mit den wichtigen Informationen für Gastronomen und Hoteliers zu den Folgen und notwendigen Maßnahmen in der Corona-Krise weiter aktualisiert. Informieren Sie sich u.a. über Fördermittel, rechtliche Fragen und[...]
W Algarve
Für die europäische Auszeichnung „Hotelimmobilie des Jahres“, die im Rahmen der 196+ hotelforum-Fachkonferenz am Donnerstag, 6. Oktober verliehen wird, haben sich in diesem Jahr 36 Hotels aus sieben Ländern beworben. 20 Bewerber kommen aus Deutschland,[...]
zoff-photo, iStockphoto
Nach der Veröffentlichung der jährlichen Studie der Reiseprognosen und auf Grundlage von beinahe 25 Jahren Branchenerfahrung zeigt Booking.com, eine der größten Reiseplattformen und ein führender Online-Anbieter, umsetzbare Maßnahmen für die Reisebranche auf, um bessere Gästeerlebnisse[...]
givve
Die givve® Lunch App ermöglicht die Digitalisierung des Essenszuschusses und reduziert damit den bisherigen Aufwand sowohl für Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber und Gastronomen auf ein Minimum.[...]
SIphotography | iStockphoto
Christine Lenz ist Expertin für Schlafgesundheit und -medizin. Mit ihren Workshops, Vorträgen und Individualberatungen eröffnet sie ihren Kunden die Möglichkeit, einen aktiven Beitrag zur Gesundheitsprävention ihrer Mitarbeiter zu leisten, gleichzeitig Kundenbedürfnisse besser zu verstehen und[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.