Suche

Neues DEHOGA-Merkblatt zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln

Ab dem 1. September 2022 ändern sich die Regelungen zur Übermittlung der erforderlichen Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln (§ 44 Abs. 3 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch). Die Neuerungen betreffen auch Lebensmittelunternehmen wie zum Beispiel Restaurants, Großküchen und ähnliche Einrichtungen der Lebensmittelversorgung.
TheDigitalArtist, Pixabay

Die Änderungen der Rückverfolgbarkeit werden stufenweise eingeführt.

  • Bisherige/aktuelle Regelung: Sind die Informationen elektronisch verfügbar, sind sie elektronisch zu übermitteln.
  • Zum 1. September 2022: Informationen zur Rückverfolgbarkeit sind so vorzuhalten, dass sie der zuständigen Behörde spätestens 24 Stunden nach Aufforderung elektronisch übermittelt werden können; Ausnahmen sind im Einzelfall möglich, soweit unbillige Härte für das Lebensmittelunternehmen und mit Gesundheitsschutz vereinbar.
  • Zum 31. Dezember 2022: Informationen müssen in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format eingereicht werden. Hieraus folgt, dass zukünftig eine Übermittlung der geforderten Informationen zur Rückverfolgbarkeit nicht mehr in Papierform vorgenommen werden kann. Was dies für die Umsetzung in der Praxis durch die Betriebe im Einzelnen bedeutet, ist nicht ganz klar. Wir haben uns hierzu in den vergangenen Monaten mit dem Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure ausgetauscht sowie mit dem Lebensmittelverband und weiteren (betroffenen) Verbänden.

Zu weiteren Information und als Handreichung für die jeweils verpflichteten Betriebe hat der DEHOGA-Bundesverband nun dazu das Merkblatt „Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln – Elektronische Übermittlung ab September 2022“ herausgebracht.

Das Merkblatt kann im DEHOGA-Shop abgerufen werden (Artikelnummer: YFORM1027.7)

Für DEHOGA-Mitglieder ist das Merkblatt kostenlos. Nicht-Mitglieder zahlen 1,00 Euro für den Download.

Weitere Artikel zum Thema

Deliveroo baut Küchen und verschafft Gastronomen zweites Standbeinbijendra | iStockphoto.com
Der Markt der Lieferdienste ist hart umkämpft. Foodoora, Lieferheld und Deliveroo versuchen die Nase vorn zu behalten. In solchen Situationen heißt es kreativ werden, und hier kommen die Pläne von Deliveroo ins Spiel.[...]
Nierhaus
Pierre Nierhaus, Berater und Trendexperte für die internationale Hospitality Branche, gibt in seinem Gastro-Trendreport 2021/2 einen Überblick über die Trends für die Gastronomie aus konzeptioneller und unternehmerischer Sicht. Zusätzlich beleuchtet er die wichtigsten Entwicklungen in[...]
Rentokil
Die Raumluft kann mit mikroskopisch kleinen Partikeln, wie Staub, Bakterien, Viren, Schimmelpilze, Gasen und VOCs verschmutzt werden. Da wir bis zu 90 % unserer Zeit in Innenräumen verbringen, ist es wichtig, dass die Raumluft kontinuierlich[...]
cookie_studio | Freepiks
Für die Unternehmen und Mitarbeiter bleibt es eine spannende Zeit. Denn Gäste-Kontakt mit Abstand wird heuer im Herbst und im Winter in der Tourismusbranche anhalten. Das ist Grund genug, dass sich das Team der Marketing-Berater[...]
Catalin205 | iStockphoto
Immer wieder versuchen rechtsextreme Gruppierungen, unter Vorwänden Räumlichkeiten für politische Veranstaltungen anzumieten. Welche Gefahren damit auch für den Ruf des Gastronomen einhergehen und wie im Vorfeld reagiert werden kann, verrät eine neue kostenlose Informationsbroschüre. [...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.