Die Deutsche Hotelklassifizierung macht von dieser Option Gebrauch und bietet allen interessierten Hoteliers an, sich ab sofort auf Wunsch bereits nach den ab 1. Januar 2025 verbindlichen neue Kriterien einstufen zu lassen.
„Mit dem überarbeiteten Kriterienkatalog haben wir zeitnah auf aktuelle Herausforderungen hinsichtlich Nachhaltigkeit, Personalmangel, Digitalisierung und Automatisierung reagiert und bieten Gästen und Hoteliers gleichermaßen ein valides Marketingtool und eine moderne Marktpositionierung an“, erläutert Markus Luthe, Geschäftsführer der DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH und Präsident der Hotelstars Union AISBL.
Hoteliers haben nun bis zum Jahresende 2024 die Wahl, ihre anstehende Wiederholungs- oder Neuklassifizierung entweder nach dem bisherigen Kriterienkatalog 2020-2025 oder dem neuen Katalog 2025-2030 durchführen zu lassen. Ein Testtool zur transparenten Einordnung steht auf der Homepage der Hotelstars Union unter www.hotelstars.eu kostenlos zur Verfügung. Ansprechpartner für die Durchführung der Hotelklassifizierung sind die jeweils regional zuständigen Klassifizierungsgesellschaften.
Der neue Klassifizierungskatalog enthält 239 (vormals 247) Kriterien. Einige unbedeutender gewordene Kriterien wurden gestrichen, andere zur Vereinfachung des Systems konsolidiert. Beispielsweise wurden Empfehlungen für die Matratzenreinigung eingeführt, um gestiegenen Hygieneanforderungen gerecht zu werden und zugleich die Lebensdauer der Matratzen zu verlängern. Artikel wie Näh- und Schuhputzzeug müssen nicht mehr verpflichtend auf den Zimmern bereitgestellt werden. Ein zusätzlicher Wechsel von Bettwäsche und Handtüchern wird nur noch auf ausdrücklichen Wunsch des Gastes durchgeführt. Des Weiteren können Hotels zusätzliche Punkte sammeln, wenn sie ihren CO₂-Fußabdruck nach internationalem Standard messen. Die Öffnungszeiten von Rezeption und Zimmerservice wurden verkürzt, um dem Arbeitskräftemangel Rechnung zu tragen. Der Digitalisierung wurde u.a. durch die Möglichkeit von vollautomatischen Check-In- und Check-Out-Services Rechnung getragen, die insbesondere in den 1- und 2-Sterne-Kategorien, die von Mitarbeitenden zu versehenen Rezeptionsdienste ersetzen können. Der Einsatz von Selbstbedienungskiosken hat sich ebenfalls durchgesetzt und ist nun in den 4-Sterne-Kriterien enthalten, wo sie eine Alternative zu Minibars, Maxibars und Zimmerservice darstellen.