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TÜV SÜD informiert über Lebensmittelkennzeichnung auf der Speisekarte

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung regelt seit über zehn Jahren die Kennzeichnung von Allergenen, Nährwerten und Herkunftsangaben. Auch beim Essen außer Haus – im Restaurant, in der Kantine oder Mensa – müssen Allergene und Zusatzstoffe angegeben werden. Für Gastronomie und Catering heißt das: Rezepturen müssen genau eingehalten werden. TÜV SÜD gibt einen Überblick über die wichtigsten Pflicht- und freiwilligen Angaben auf Speisekarten.

Jari Hytönen, UnsplashJari Hytönen, Unsplash

„Der erste Blick beim Essen außer Haus gilt immer der Speisekarte. Ihre Gestaltung ist nicht nur ein wichtiges Aushängeschild in der Gastronomie, sondern zum Teil auch gesetzlich geregelt. Denn wer auf bestimmte Zutaten verzichten muss, sollte sich auf eine transparente und verlässliche Kennzeichnung verlassen können. Schließlich ist sie entscheidend für eine sichere und entspannte Essenswahl“, meint Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte bei TÜV SÜD.

Pflichtangaben: Allergene und Zusatzstoffe müssen klar erkennbar sein

Für Menschen mit Lebensmittelunverträglichkeiten oder Allergien ist ein Restaurant- oder Kantinenbesuch oft mit Unsicherheit verbunden. Umso wichtiger ist eine klare und verlässliche Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der Gäste. Verbraucher sollten darauf achten, dass die Kennzeichnung schriftlich erfolgt. Mündliche Auskünfte reichen nur aus, wenn es ein Rezeptbuch gibt, in dem die Allergene einsehbar sind. Auch digitale Lösungen wie QR-Codes sind nur dann zulässig, wenn sie sofort und barrierefrei zugänglich sind.

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Freiwillige Angaben: Orientierungshilfe für bewusste Essensentscheidungen

Immer mehr Gäste achten beim Essen außer Haus auf Aspekte wie Tierwohl, Regionalität, Nachhaltigkeit oder vegane Zubereitung. Viele gastronomische Betriebe greifen diesen Trend auf und ergänzen ihre Speisekarten um freiwillige Angaben – etwa zur Herkunft der Zutaten, zur Haltungsform oder zur Klimabilanz einzelner Gerichte. Für Verbraucher sind solche Informationen eine wertvolle Orientierungshilfe bei der Auswahl von Speisen, die ihren persönlichen Werten und Bedürfnissen entsprechen. Wichtig ist jedoch: Auch freiwillige Angaben müssen korrekt und nachvollziehbar sein. Irreführende oder nicht belegbare Aussagen können nicht nur das Vertrauen der Gäste beeinträchtigen, sondern auch rechtliche Folgen haben – etwa bei Täuschung oder Wettbewerbsverstößen.

Digitale Speisekarten: Mehr Komfort – aber auch mehr Verantwortung

Digitale Speisekarten auf Tablets oder über QR-Codes sind in vielen gastronomischen Betrieben inzwischen Standard. Für Gäste bieten sie Komfort und Flexibilität – etwa durch mehrsprachige Menüs, Zusatzinformationen oder die Möglichkeit, sich vorab online zu informieren. Damit dieser Komfort nicht zulasten der Informationsqualität geht, gelten auch hier klare gesetzliche Anforderungen. Informationen zu Allergenen, Zusatzstoffen oder Inhaltsstoffen müssen unabhängig vom Endgerät oder Standort vollständig, aktuell und sofort zugänglich sein. Für Verbraucher ist das besonders wichtig, wenn Gerichte häufig wechseln oder neue Zutaten wie pflanzliche Proteine oder Algen verwendet werden. Eine gut gepflegte digitale Speisekarte kann Gästen helfen, sich schnell und sicher zu orientieren – vorausgesetzt, die Informationen sind korrekt und verständlich aufbereitet.

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Themen in diesem Artikel
ManagementSpeisekarten

„Viele Gastronomiebetriebe möchten ihren Gästen transparente und verlässliche Informationen bieten – stoßen dabei aber oft auf praktische Herausforderungen wie Personalmangel oder veraltete Vorlagen“, so Dr. Daxenberger. „Regelmäßige Hygieneaudits helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und das Vertrauen der Gäste nachhaltig zu stärken.“

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