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Arbeitsschutz für kleine Betriebe: Wie Gastronomen ohne großen Aufwand gesetzliche Pflichten erfüllen

  • Kleine Gastronomiebetriebe können über das kostenfreie Kompetenzzentrenmodell der BGN professionelle Arbeitsschutz-Beratung in Anspruch nehmen – ohne externe Dienstleister bezahlen zu müssen
  • Eine digitale Gefährdungsbeurteilung ermöglicht die rechtssichere Dokumentation direkt per Smartphone, Tablet oder Laptop
  • Nach einer Online-Schulung erkennen Betriebsinhaber selbst ihren Beratungsbedarf und erhalten gezielt Unterstützung von Fachleuten

alperomeresin, Pixabayalperomeresin, Pixabay

Typische Hürden beim Arbeitsschutz in kleinen Gastronomiebetrieben

Ob in der Küche, im Service oder in der Backstube – Arbeitsschutz ist gesetzlich vorgeschrieben. Doch gerade Betriebe mit wenigen Mitarbeitenden stehen vor wiederkehrenden Problemen: Die Anforderungen an Gefährdungsbeurteilungen wirken überfordernd, die Frage nach arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Betreuung bleibt ungeklärt, und der gesamte Themenkomplex erscheint schwer zugänglich. Die Folge: Notwendige Maßnahmen werden aufgeschoben, obwohl sie zum Schutz der Beschäftigten unerlässlich sind.

Kompetenzzentrenmodell: Kostenfreie Expertise für Betriebe bis 20 Beschäftigte

Die BGN hat für diese Herausforderung eine Lösung entwickelt, die sich besonders an Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitenden richtet. Das Kompetenzzentrenmodell (https://www.bgn.de/praevention-arbeitshilfen/unsere-leistungen/arbeitsmedizinische-und-sicherheitstechnische-betreuung/kompetenzzentrenmodell) funktioniert in zwei Schritten: Zunächst absolvieren Inhaber eine Online-Schulung oder einen Fernlehrgang, durch die sie lernen, ihren spezifischen Beratungsbedarf selbst einzuschätzen. Anschließend steht ihnen die fachliche Unterstützung der BGN-Kompetenzzentren zur Verfügung – und zwar kostenfrei.

Partner aus dem HORECA Scout

Dieser Ansatz ermöglicht eine bedarfsgerechte Betreuung ohne zusätzliche Ausgaben für externe Arbeitsschutzberater. Betriebe können gezielt die Themen ansprechen, bei denen sie Unterstützung benötigen, und erhalten praxisorientierte Hilfe von ausgebildeten Fachkräften. Weitere Informationen zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung finden sich hier. Bei Fragen steht die BGN unter 0621 4456 3333 oder per E-Mail zur Verfügung.

Digitale Gefährdungsbeurteilung: Rechtssichere Dokumentation per App

Parallel dazu vereinfacht die BGN auch die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung. Im BGN-Extranet steht ein digitales Werkzeug bereit, das die Dokumentation strukturiert begleitet und rechtssicher gestaltet. Die Anwendung lässt sich flexibel über Laptop, Tablet oder Smartphone nutzen – je nachdem, was im Betriebsalltag gerade verfügbar ist.

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Damit entfällt die Unsicherheit, ob die Dokumentation den gesetzlichen Anforderungen genügt. Das Tool führt Schritt für Schritt durch den Prozess und stellt sicher, dass alle relevanten Gefährdungen erfasst und bewertet werden.

Themen in diesem Artikel
Recht und ComplianceFührung, Management und LeadershipArbeitsschutzBerufsgenossenschaftCompliance

Fazit

Arbeitsschutz muss für kleine Gastronomiebetriebe keine unüberwindbare Hürde sein. Mit dem Kompetenzzentrenmodell und der digitalen Gefährdungsbeurteilung bietet die BGN zwei aufeinander abgestimmte Instrumente, die speziell auf die Ressourcen und Anforderungen kleinerer Unternehmen zugeschnitten sind. Die Kombination aus Selbstqualifizierung, kostenfreier Fachberatung und digitaler Dokumentationshilfe macht es möglich, gesetzliche Pflichten zu erfüllen, ohne dafür teure externe Dienstleister beauftragen zu müssen.

Für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten lohnt sich die Auseinandersetzung mit diesen Angeboten – nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern vor allem zum Schutz der eigenen Mitarbeitenden.

Handlungsempfehlungen

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Betrieb die Voraussetzungen für das Kompetenzzentrenmodell erfüllt (bis 20 Beschäftigte) und informieren Sie sich über die verfügbaren Online-Schulungen oder Fernlehrgänge.
  2. Melden Sie sich im BGN-Extranet an und nutzen Sie die digitale Gefährdungsbeurteilung, um eine rechtssichere Dokumentation zu erstellen – die Anwendung ist auch mobil nutzbar.
  3. Nehmen Sie bei konkreten Fragen zum Arbeitsschutz Kontakt zu den BGN-Kompetenzzentren auf (Tel. 0621 4456 3333 oder kpzmodell@bgn.de), um kostenfreie fachliche Unterstützung zu erhalten.
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