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Rodentizid-Verbot: Warum Gastronomiebetriebe ihre Schädlingsprävention jetzt umstellen müssen

  • Ab 30. Juni 2026 ist die vorbeugende Dauerbeköderung mit Rodentiziden verboten – Giftköder dürfen nur noch bei nachgewiesenem Befall ausgelegt werden
  • Betriebe müssen auf dokumentiertes Monitoring und mechanische Prävention umstellen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten
  • Digitale Überwachungssysteme und bauliche Abdichtung ersetzen künftig die klassische Dauerbeköderung

Vernetzte Fallen wie die von Rentokil monitoren etwaige Schadnageraktivitäten rund um die Uhr. © Rentokil InitialVernetzte Fallen wie die von Rentokil monitoren etwaige Schadnageraktivitäten rund um die Uhr. © Rentokil Initial

Stichtag 30. Juni 2026: Diese Änderungen gelten

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin streicht im Rahmen der Neuzulassungen alle bisherigen Ausnahmen für die befallsunabhängige Dauerbeköderung. Konkret betrifft das Verbot zwei Wirkstoffgruppen:

  1. Antikoagulanzien (Blutgerinnungshemmer) – bisher Standard in der Nagetierkontrolle
  2. Cholecalciferol (Vitamin D3) – galt lange als zulässige Ausweichoption
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Die Behörde setzt damit die EU-Biozidverordnung konsequent um. Rodentizide dürfen künftig ausschließlich anlassbezogen verwendet werden. Das bedeutet: Erst wenn ein Befall durch Sichtkontrollen, nicht-toxisches Monitoring oder digitale Systeme nachgewiesen wurde, ist der Einsatz von Giftködern erlaubt.

Wer weiterhin vorbeugend beködert, verstößt gegen geltendes Recht. Die Konsequenzen legen die Bundesländer fest – sie reichen von Bußgeldern über Auflagen bis hin zu strafrechtlich relevanten Sanktionen bei schweren Verstößen.

Warum viele Betriebe die Tragweite unterschätzen

„Präventive Beköderung ohne akuten Befall wird damit künftig rechtlich angreifbar und zum Risikofaktor für Unternehmen", warnt Dr. Christian Klockhaus, Director Science & Technology bei Rentokil Initial. Besonders kleinere Betriebe ohne eigenes Compliance-Management würden den Handlungsbedarf häufig unterschätzen.

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Ein verbreiteter Irrglaube: Bestehende Verträge mit Schädlingsbekämpfern könnten einfach weiterlaufen. Oder: Kleine Betriebe fielen bei Kontrollen nicht auf. „Nicht selten hören wir, dass Unternehmen glauben, bestehende Beköderungskonzepte könnten einfach weiterlaufen. Oder sie hoffen, sie würden aufgrund ihrer geringen Betriebsgröße bei Kontrollen durch das Raster fallen. Ein Trugschluss", so Klockhaus.

Themen in diesem Artikel
Recht und ComplianceComplianceEU-RichtlinieHACCPHygieneSchädlingsbekämpfung

Tatsächlich gelten die neuen Vorgaben unabhängig von Betriebsgröße oder Branche. Wer bei Hygieneaudits, Zertifizierungen oder behördlichen Kontrollen mit veralteten Präventionskonzepten auffällt, gefährdet nicht nur die Rechtssicherheit, sondern auch wichtige Qualitätssiegel.

Alternative Strategien: Monitoring und mechanische Prävention

Der Wegfall der Dauerbeköderung zwingt Betriebe zum Umdenken – eröffnet aber auch neue Möglichkeiten. Zwei Ansätze gewinnen an Bedeutung:

Digitale Überwachungssysteme
Vernetzte Monitoring-Lösungen PestConnect von Rentokil erfassen Schadnageraktivität nahezu in Echtzeit. Sensoren in strategisch platzierten Fallen melden Bewegungen oder Zugriffe automatisch an eine zentrale Plattform. Befallsrisiken werden dadurch frühzeitig erkannt – lange bevor Schäden entstehen oder Hygienestandards gefährdet sind. Der Vorteil: Jede Maßnahme ist dokumentiert und nachvollziehbar, was bei Audits und Kontrollen für Rechtssicherheit sorgt.

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Mechanische Abdichtung
Bauliche Lösungen wie Flexi Armour von Rentokil zielen darauf ab, potenzielle Einfallstore dauerhaft zu sichern und Schadnagern den Zugang zu Gebäuden von vornherein zu blockieren. Flexible Abdichtungssysteme verschließen potenzielle Einfallstore wie Leitungsdurchführungen, Lüftungsschächte oder Türunterkanten dauerhaft. Anders als bei toxischen Ködern wird das Problem an der Quelle bekämpft – ohne regulatorische Risiken.

Beide Strategien erfüllen die steigenden Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Sie liefern lückenlose Dokumentation, die bei behördlichen Prüfungen oder im Rahmen von HACCP-Konzepten vorgelegt werden kann.

Welche Branchen besonders betroffen sind

Grundsätzlich müssen alle Betriebe mit erhöhten Hygieneanforderungen ihre Schädlingsprävention überprüfen. Besonders kritisch wird es in folgenden Bereichen:

  • Gastronomie und Hotellerie: Hygienezertifikate und Sterne-Klassifizierungen setzen lückenlose Schädlingskontrolle voraus
  • Lebensmittelverarbeitung: HACCP-Konzepte verlangen dokumentierte Präventionsmaßnahmen
  • Großküchen und Catering: Regelmäßige Audits durch Gesundheitsämter und externe Zertifizierer
  • Gemeinschaftseinrichtungen: Kliniken, Pflegeheime, Schulen mit strengen Hygieneauflagen

Wer in diesen Bereichen tätig ist, sollte bestehende Verträge mit Schädlingsbekämpfern umgehend auf Konformität prüfen lassen. Viele Dienstleister haben ihre Konzepte noch nicht angepasst.

Fazit

Die anstehende Regulierung markiert das Ende der klassischen Dauerbek­öderung in der Schädlingsprävention. Was zunächst wie eine Einschränkung wirkt, kann sich für Betriebe als Chance erweisen: Moderne Monitoring-Systeme und mechanische Schutzmaßnahmen bieten nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch höhere Transparenz und bessere Dokumentation – Faktoren, die bei Audits und Zertifizierungen zunehmend gefordert werden.

Entscheidend ist allerdings der Zeitfaktor: Eine Umstellung benötigt Planung, bauliche Maßnahmen und möglicherweise Anpassungen im HACCP-Konzept. Wer bis zum Stichtag am 30. Juni 2026 wartet, gerät in Zeitnot. Betriebe sollten ihre Dienstleister jetzt konkret fragen, wie die neuen Vorgaben umgesetzt werden – und bei unzureichenden Antworten Alternativen prüfen. Die regulatorische Wende ist nicht mehr aufzuhalten, aber sie ist planbar.

Handlungsempfehlungen

  1. Bestandsaufnahme durchführen: Prüfen Sie bis März 2026, ob Ihr aktueller Schädlingsbekämpfer noch Dauerbeköderung einsetzt oder bereits auf dokumentiertes Monitoring umgestellt hat.
  2. Dokumentation sicherstellen: Verlangen Sie von Ihrem Dienstleister ein Konzept, das lückenlos nachweist, wann und warum Rodentizide eingesetzt werden – das schützt bei Kontrollen.
  3. Bauliche Schwachstellen identifizieren: Lassen Sie potenzielle Einfallstore für Nagetiere von einem Fachbetrieb prüfen und mechanisch abdichten – das reduziert das Befallsrisiko dauerhaft.
  4. Digitale Systeme evaluieren: Prüfen Sie, ob vernetzte Monitoring-Lösungen für Ihren Betrieb wirtschaftlich sinnvoll sind – besonders bei mehreren Standorten lohnt sich die Investition.
  5. HACCP-Konzept anpassen: Aktualisieren Sie Ihre Dokumentation zur Schädlingsprävention und stimmen Sie die neuen Maßnahmen mit Ihrem Qualitätsmanagement ab.
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