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Ab 09. Mai: auch Mecklenburg-Vorpommern öffnet Gastronomie und Hotellerie schrittweise

Die Gastronomie darf in Mecklenburg-Vorpommern von Samstag an wieder öffnen. Das teilte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Montagabend in Schwerin mit. Und am 18. Mai sollen dann Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen wieder einheimische Gäste beherbergen können. Noch sind nicht alle Details der Regelungen bekannt.

Photo by Artem Beliaikin on UnsplashPhoto by Artem Beliaikin on Unsplash

Die Gastronomie soll in Mecklenburg-Vorpommern unter strengen Auflagen ab dem 9. Mai wieder geöffnet werden. Es dürfen aber nicht mehr als sechs Personen an einem Tisch sitzen. Zum anderen Tischen soll  1,5 Meter Sicherheitsabstand eingehalten werden. Das Service-Personal muss Mundschutz tragen, die Gäste wohl nicht. Alle Restaurants müssen ab 21 Uhr schließen. Bars und Diskotheken sollen zunächst wohl noch nicht öffnen dürfen. Es soll keine Reservierungspflicht bestehen, aber die dringende Empfehlung an die Gastronomen, mit Namen und Anschrift zu reservieren. So sollen Infektionen besser nachverfolgbar sein und Betroffene schnell informiert werden können.

Ab dem 25. Mai wird das Land Mecklenburg-Vorpommern dann für Touristen aus ganz Deutschland geöffnet. Bis Pfingsten, 31. Mai, sollen 60 Prozent der touristischen Kapazitäten in Hotels wieder zur Verfügung stehen. Ob es auch für die übrigen Beherbergungsbetriebe wie Ferienwohnungen und Pensionen eine Begrenzung gibt, blieb am Abend zunächst offen.

Insgesamt soll der Neustart des Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern in fünf Phasen erfolgen:

Phase 1: Vorsichtiger Einstieg in einen sicheren Tourismus

Phase 1 hat bereits am 1. Mai begonnen. Seitdem können Zweitwohnungsbesitzer aus anderen Bundesländern wieder in ihre Wohnung in Mecklenburg-Vorpommern reisen, wenn diese als Zweitwohnung (Nebenwohnung nach dem Bundesmeldegesetz) angemeldet worden ist.

Außerdem können Dauercamper in Mecklenburg-Vorpommern wieder ihren Campingplatz nutzen. Das gilt für alle Dauercamperinnen und Dauercamper mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Bürgerinnen und Bürger aus anderen Bundesländern können ihren Campingplatz wieder nutzen, wenn dieser als Zweitwohnsitz gemeldet ist.

Phase 2: Vorsichtige Öffnung der Gastronomie
Zum 9. Mai wird die Gastronomie in Mecklenburg-Vorpommern mit besonderen Abstandsregeln und Hygienevorschriften wieder geöffnet. Dazu haben sich Landesregierung, der Landestourismusverband und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband auf gemeinsame Schutzstandards verständigt.

Außerdem sollen in dieser Phase tourismusaffine Tagesangebote (z. B. Fahrradverleih, Bootsverleih, Strandkorbvermietung) mit strengen Auflagen wieder geöffnet werden. Dazu werden sich das Wirtschaftsministerium und die Tourismusbranche auf gemeinsame Schritte verständigen.

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Phase 3: Vorsichtiger Start in den Übernachtungs-Tourismus für Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns
Am 18. Mai startet der Übernachtungstourismus innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns. Ab diesem Tag dürfen Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Vermieter von Ferienwohnungen, Campingplätze und andere Beherbungsbetriebe wieder Urlaubsgäste aufnehmen. Allerdings nur, wenn diese mit ihrem Erst- oder Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet sind.

Phase 4: Öffnung des Übernachtungs-Tourismus für Gäste aus anderen Bundesländern
Phase 4 startet am 25. Mai. Ab diesem Tag ist auch für Urlaubsgäste aus anderen Bundesländern wieder ein Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern möglich.

Die Kapazität der Tourismusbetriebe wird zunächst auf 60 Prozent beschränkt. Über die genauen Regeln für Phase 3 und 4 werden sich Landesregierung und Branche weiter verständigen.

Phase 5: Tagestourismus und neue Normalität auch für Gäste aus anderen Staaten
Übernachtungs-Tourismus mit Gästen anderer Staaten (soweit nicht Risikogebiete) und den Tagestourismus entsprechend den dann geltenden Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.

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