Suche

Bundesregierung kündigt Verbesserungen bei Corona-Hilfen an

Der Lockdown im Gastgewerbe verlängert sich bis mindestens 14. Februar. Daher will die Bundesregierung die Überbrückungshilfe III „nochmals deutlich“ verbessern: Die Beantragung werde einfacher, die Förderung großzügiger und sie soll mehr Unternehmen zur Verfügung stehen. Außerdem werde die Neustarthilfe für Selbstständige optimiert.

Gajus - Freepik.comGajus - Freepik.com

Die Verlängerung der Maßnahmen stellt Unternehmen und Beschäftigte vor weitere Herausforderungen. Daher soll die Überbrückungshilfe III des Bundes nochmals verbessert werden, wie die Bundesregierung am Dienstag mitteilte. Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben. Details zur vereinfachten und verbesserten Überbrückungshilfe finden Sie in dieser Über­sicht zum Dow­n­load.

Da viele Unternehmen angesichts der Dauer der Pandemie an die geltenden beihilferechtlichen Obergrenzen stoßen, setzt sich die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission mit Nachdruck für die Anhebung der beihilferechtlichen Höchstsätze ein. Der Bund will die Abschlagszahlungen deutlich anheben und direkt vornehmen. Die Länder werden die regulären Auszahlungen bewerkstelligen. Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren.

Die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III werden im Monat Februar erfolgen. Die Fachverfahren werden so rechtzeitig programmiert, dass die abschließenden Auszahlungen durch die Länder im Monat März erfolgen werden.

Partner aus dem HORECA Scout

Die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie haben und rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben, wird bis Ende April ausgesetzt.

Zu den wichtigsten Änderungen zählen unter anderem:

Zugang zur Überbrückungshilfe III wird vereinfacht und erweitert

Lesen Sie auch
Finanzen und ControllingRechtsprechung und UrteileSteuern
BFH bestätigt: Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen wirken nicht rückwirkend
  • Antragsberechtigung bei Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30 Prozent
  • Für Unternehmen mit Jahresumsatz von bis zu 750 Mio. Euro

Fördervolumen und Abschlagshöhe werden erhöht

Themen in diesem Artikel
CoronaCorona-Hilfen
  • Bis zu 1,5 Mio. Euro Überbrückungshilfe pro Monat
  • Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro
  • Überbrückungshilfe III auch für November und Dezember 2020

Gezielte Regelungen für besonders betroffene Branchen

  • Einzelhandel: Abschreibungen auf Saisonware können zu 100 Prozent als Fixkosten angesetzt werden
  • Reisebranche: Umfassende Berücksichtigung von Kosten und Umsatzausfällen durch Absagen und Stornierungen

Hilfen für Soloselbstständige deutlich verbessert

Lesen Sie auch
Welche Rechte und Pflichten haben Unternehmen, die Corona-Hilfen zurückzahlen müssen?
  • Neustarthilfe auf einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt
  • Maximale Betriebskostenpauschale auf 7.500 Euro erhöht
Gemini
Marketing

Google Maps zeigt gelöschte Bewertungen: Was Hotels und Gastronomie wissen müssen

Seit dem 26. April 2026 zeigt Google Maps bei deutschen Unternehmensprofilen an, wie viele Google-Bewertungen wegen Diffamierungsbeschwerden in den vergangenen zwölf Monaten gelöscht wurden – nicht in exakten Zahlen, sondern in Spannen. Für Hotels, Restaurants und Cafés lohnt sich ein genauer Blick darauf, was die Neuerung bedeutet und wie sich das Bewertungsmanagement darauf einstellen lässt.

Firmbee, Unsplash
Marketing

Google-Bewertungen löschen lassen? Warum Hoteliers und Gastronomen jetzt genau hinschauen sollten

Ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt sorgt für Klarheit – und Handlungsbedarf. Negative Google-Bewertungen können für Hotels und Restaurants existenzbedrohend sein. Kein Wunder also, dass viele Betriebe Agenturen beauftragen, die versprechen, unliebsame Bewertungen bei Google löschen zu lassen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 19. März 2026 (Az.: 16 U 2/25) nun aber deutlich gemacht: So einfach ist das nicht.

Anton Ryazanov, Unsplash
Datenschutz

Drei Klicks für DSGVO-konforme Gästedaten mit Microsoft Copilot Flex Routing

Seit Mitte April 2026 verarbeitet Microsoft Copilot Daten auch außerhalb Europas – standardmäßig und ohne explizite Zustimmung. Was nach einem technischen Detail klingt, wird für Betriebe mit Gästedaten zur Compliance-Frage. Drei Klicks können das Problem lösen. Doch die eigentliche Entscheidung liegt tiefer: Wem vertrauen Gastronomen und Hoteliers ihre sensibelsten Daten an – und können sie das noch kontrollieren?

Katt Galvan, Unsplash
Gastro, Recht und Gewerbe

Sofortmeldepflicht im Gastgewerbe beachten und Schwarzarbeit vermeiden

Wer im Gastgewerbe neue Mitarbeiter einstellt, muss schnell handeln: Anders als in anderen Branchen gilt hier eine Sofortmeldepflicht bei der Sozialversicherung. Versäumnisse werden als Schwarzarbeit gewertet – mit potenziell teuren Folgen für den Betrieb. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) erneuert ihre Warnung an Arbeitgeber.

progros
Finanzen und Controlling

4 Tipps: Einkaufs- und Prozesskosten in der Hotellerie optimieren

Die Gewinnmargen in Hotels schrumpfen – doch viele Betriebe verschenken Potenzial im Einkauf. Wo drei verschiedene Produkte eines Typs von unterschiedlichen Herstellern geordert werden, würde oft eines genügen. Gewohnheit kostet Geld. Doch wie lässt sich gegensteuern? Jochen Oehler, Geschäftsführer progros und Vorstand DEHAG Hospitality Group zeigt, mit welchen vier strategischen Hebeln Hoteliers ihre Einkaufskosten nachhaltig senken können – von strukturierten Ausschreibungen bis zur Trennung von Fachlichem und Kaufmännischem.

Canva
Gastro, Recht und Gewerbe

AGB: Hotelverband sorgt für Rechtsklarheit im Kleingedruckten

Aktualisierte AGB schützen vor Abmahnungen – doch wer das Kleingedruckte nicht anpasst, riskiert rechtliche Lücken. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beherbergungsverträge, Veranstaltungen, Reiseveranstalter und Parkplätze turnusmäßig überprüft und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.

Weitere Artikel zum Thema

HLB Treumerkur
Wer Corona-Soforthilfen zurückzahlen musste, kann alte Steuerbescheide nicht einfach nachträglich korrigieren lassen. Der BFH stellt klar: Maßgeblich ist das Jahr des Zuflusses, die Rückzahlung wirkt steuerlich erst im Jahr des tatsächlichen Abflusses. Was das für[...]
HLB Treumerkur
Schultze & Braun; MTG Wirtschaftskanzlei
Ende September 2024 mussten Unternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten haben, eine Schlussabrechnung einreichen. Nun gehen bei immer mehr Betrieben die entsprechenden Bescheide ein – oftmals mit einer Rückzahlungsaufforderung für die einstigen Hilfszahlungen. Stefan Schwindl von der[...]
Schultze & Braun; MTG Wirtschaftskanzlei
fotoblend, Pixabay
Abgerechnet wird zum Schluss! Und dieser Schluss kommt mit großen Schritten näher! Denn die Frist für die Abgabe der Corona-Schlussabrechnungen läuft zum 30. September 2024 endgültig aus – obwohl man eine solche Angabe nach den[...]
fotoblend, Pixabay
Norbert Braun, Unsplash
Nach den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, des Ukraine-Krieges und konjunktureller Entwicklungen kam die Erholung für den Tourismusmarkt schneller als erwartet: Im zweiten Quartal 2023 kehrte der globale Tourismus fast auf Vor-Covid-19-Niveau zurück. Gleichzeitig ist der Immobilientransaktionsmarkt[...]
Norbert Braun, Unsplash
ECOVIS
Betriebe müssen ihre Schlussabrechnungen der Corona-Beihilfen bis zum 30. Juni 2023 einreichen. In bestimmten Fällen ist eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2023 möglich. Hierfür ist ein Antrag erforderlich, der ebenfalls bis zum 30. Juni[...]
ECOVIS
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.