Suche

Gewerkschaft fordert „Start-Lohn“ von 3.000 Euro für Gastro-Profis

Die Gastronomie leidet unter Personalmangel, was zu verkürzten Öffnungszeiten und eingeschränktem Service führt, so der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Guido Zeitler. Zeitler fordert höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen, mit einem Ziel von 3.000 Euro Bruttogehalt pro Monat für Vollzeitbeschäftigte in der Hotellerie und Gastronomie.
Julio Irrazabal, Pexels
Anzeige

Die Küche bleibt kalt – und das immer öfter: Ob Restaurant, Gaststätte oder Biergarten – in der Gastronomie gehören „neue Öffnungszeiten“ zum Alltag. „Immer häufiger stehen Gäste vor verschlossenen Türen. Wer zum Essen rausfährt oder etwas trinken möchte, sollte sich besser vorher im Internet oder per Anruf erkundigen, ob das Lokal auch offen hat. Und vor allem, wie lange es warme Küche gibt“, rät Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Viele Gaststätten und Restaurants hätten bereits einen zusätzlichen Ruhetag eingelegt. „Einige Häuser streichen den Mittagstisch komplett. Und oft schließt die Küche abends deutlich früher. Der Trend ist klar: Die Gastronomie kocht und bedient nur noch auf Sparflamme“, sagt Zeitler. Der NGG-Vorsitzende schlägt „Küchen-Alarm“ für die Gastro-Szene. Der Grund liege auf der Hand: „Zu wenig Personal. Hotels, Restaurants, Gaststätten, Biergärten, Cafés, Caterings … – fast alle suchen händeringend Unterstützung“, so Zeitler.

Deutschlandweit rund 25.400 offene Stellen hat die Bundesagentur für Arbeit in der Hotellerie und Gastronomie aktuell registriert. „Wer in der Küche klarkommt, kann sofort anfangen: 16.400 unbesetzte Jobs warten auf einen Küchen-Profi. Aber auch um den Nachwuchs macht sich die Branche Sorgen: 7.200 Ausbildungsplätze sind immer noch frei. Für die Azubi-Suche läuft der Countdown. Und es sieht nicht gut aus. Denn eigentlich müssten die Verträge für das neue Ausbildungsjahr schon längst abgeschlossen sein“, sagt der NGG-Vorsitzende.

In der Gastro-Branche müsse sich einiges ändern: „Höhere Löhne und bessere Arbeitszeiten sind der Schlüssel für mehr Personal“, macht Zeitler klar. Konkret peilt er dabei für die Zukunft einen „Gastro-Start-Lohn“ von 3.000 Euro brutto pro Monat für alle an, die in der Hotellerie und Gastronomie nach ihrer Ausbildung in einem Vollzeit-Job weiterarbeiten.

„Das muss die Branche hinbekommen. Denn wer seine Ausbildung in der Küche, im Service oder im Hotel abgeschlossen hat, braucht eine klare Perspektive. Egal, wo eine Köchin, ein Kellner oder eine Hotelfachfrau hingeht – egal, an welcher Hotelbar, an welcher Rezeption, bei welchem Caterer oder in welchem Biergarten es einen neuen Job gibt: Der faire Einstiegslohn liegt bei mindestens 3.000 Euro.“

Von fairen Löhnen seien viele Beschäftigte der Branche heute immer noch weit entfernt: „Tatsächlich schrammen Köche und Kellnerinnen ziemlich oft nah an der Mindestlohnkante von 12 Euro pro Stunde entlang. Ein Großteil der Gastro-Betriebe zahlt noch immer keinen Tariflohn. Das ist ein Unding, wenn man gute Leute sucht“, so Guido Zeitler.

Weitere Artikel zum Thema

Canva, Banerjee & Kollegen
Viele Unternehmer unterschätzen familiäre Risiken. Dabei kann eine Scheidung ein Unternehmen in der Substanz bedrohen, und bei Patchwork-Familien stellen sich zusätzliche erbrechtliche Regelungen. Wie man dies am besten lösen kann.[...]
Ricardo Gomez Angel, Unsplash
Im Auftaktquartal 2022 wurden laut Colliers rund 450 Millionen Euro in Hotelimmobilien investiert. Nach einem starken Schlussquartal im vergangenen Jahr bedeutet das Ergebnis einen ruhigen Jahresauftakt für den Hotelinvestmentmarkt. Das Transaktionsvolumen liegt damit leicht unter[...]
Stadtratte | iStockphoto
Der Mindestlohn und die damit verbundenen gesetzlichen Regelungen sind eine Herausforderung für die Branche. Gut, wenn sich Gastronomen auskennen und um ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber auf diesem Gebiet wissen. Fragen und Antworten zum[...]
South_agency | iStockphoto
Dieses Urteil hat für Verunsicherung in der Hotelbranche gesorgt: das Amtsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass sich bereits aus pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen im Hotelbetrieb eine Reisepreisminderung gemäß § 651 m BGB ergeben könne. Das Gericht hat einem[...]
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft
Nicht nur im Gastgewerbe, sondern in fast ausnahmslos jeder Branche führte die Corona-Pandemie zu Arbeitsausfällen, welche viele Unternehmer, auch dank entsprechender Zugangserleichterungen, durch das Kurzarbeitergeld abzufedern versuchten. Aber nun droht die Abrechnung und damit ein[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.