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Software und Systeme

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BMF bekräftigt 30.09. – Gastro-MIS bestätigt verfügbare TSEs und Implementierungsressourcen

Nach der erneuten Bekräftigung der Nichtbeanstandungsfrist zur KassenSichV durch das Bundesfinanzministerium haben die Gastro-MIS, Anbieter von Gastronomie-Software und Swissbit Vertriebspartner für TSEs sowie ihre Fachhandelspartner Gewinnblick, Simply POS und Varyon heute die weitere Verfügbarkeit von Hardware TSEs und Implementierungsressourcen bestätigt.

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Umstellung der Kassensysteme – was ist in der finalen Phase zu beachten?

Die Umstellung der Kassensysteme, wie sie die KassensichV erfordert, wurde aufgrund der Corona-Pandemie auf Ende September 2020 festgesetzt. Michael Ebner, der Geschäftsführer des Kassensystemanbieters Gewinnblick, gibt in dieser finalen Phase Einblicke in die Stimmung der betroffenen Branche und erläutert, was Gastronomen unbedingt beachten müssen.

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Digitalisierung

SumUp präsentiert cloud-basierte TSE-Lösung

In Deutschland gilt seit dem 1. Januar die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), deren Übergangsfrist zum 30. September offiziell ausläuft. Danach benötigen alle elektronischen Kassensysteme unter anderem eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE). SumUp, einer der weltweit führenden Finanztechnologie-Anbieter, stellt seinen Händlern dafür eine cloud-basierte und gesetzeskonforme Lösung zur Verfügung.

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TSE-Nachrüstung der Kasse: Was ist bei der Steuer zu beachten?

Das Bundesfinanzministerium hat sich in einem Schreiben zur steuerlichen Behandlung der Kosten geäußert, die durch die Implementierung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) entstehen, um vorhandene Kassen manipulationssicher zu machen.

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Keine Fristverlängerung für manipulationssichere Kassensysteme

Die Nichtbeanstandungsfrist für die Einführung von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) in Registrierkassen endet am 30. September 2020. Durch den nicht vorhersehbaren Verlauf des Jahres 2020 war es vielen Betrieben finanziell nicht möglich, ihre Kassen entsprechend aufzurüsten, zumal auch nicht alle Hersteller entsprechende TSEs lieferten. Entgegen der Forderung des DEHOGA Bundesverbandes wird es keine Fristverlängerung geben.

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Gewinnblick GmbH investiert in die Zukunft der Kassenbranche

Die Gewinnblick GmbH, der große Anbieter innovativer Kassensystemlösungen mit mehr als 12.000 Kunden, wird zur Muttergesellschaft und vollzieht damit die lang ersehnte und detailliert vorbereitete Fusion mit mehreren beteiligten Partnern. Zum einen betrifft das die Kassensysteme Ebner GmbH und die bisherige Gewinnblick GmbH – beide werden zu 100 Prozent in der neuen Gewinnblick GmbH aufgehen. Darüber hinaus kommen auch die eigenständigen Partner-Unternehmen als Tochtergesellschaften hinzu.

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Urteil: Hinzuschätzung bei gravierenden Kassenführungsmängeln zulässig

Die Kassenführung steht im Zentrum vieler Betriebsprüfungen in der Gastronomie und Hotellerie und ist regelmäßig Gegenstand von Finanzgerichtsverfahren. Im Dezember 2019 musste beispielsweise das Finanzgericht Münster entscheiden, ob es beim Betreiber eines Sushi-Restaurants schwerwiegende Mängel bei der Kassenführung gab und ob das Finanzamt deshalb Hinzuschätzungen durchführen durfte. Für Unternehmen stellt sich die Frage, welche Kassenführungsmängel eine Schätzung ermöglichen. Was bedeuten Hinzuschätzungen aufgrund fehlerhafter Buchführung und wie können Gastronomie- und Hotelbetriebe ebensolche verhindern?

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