Mindestlohn für Reinigungsfirmen bei 10,30 Euro
Seit 1. März 2018 gilt ein neuer tariflicher Mindestlohn für die Gebäudereinigung. In der entsprechenden und bis 2020 gültigen Rechtsverordnung ist der Mindestlohntarifvertrag zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt nunmehr zum siebten Mal in Folge nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt worden.