Stephanie GrezianArbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Garant mehr für einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 08.09.2021 (Az.: 5 AZR 149/21) einen wegweisenden Beschluss erlassen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist nunmehr kein Garant mehr für einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Hat der Arbeitgeber Anlass zu ernsthaften Zweifeln an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit und legt er die hierfür maßgeblichen Umstände konkret dar, kann der Beweiswert der AU entkräftet werden. Stephanie Grezian, Rechtsanwältin bei Ecovis Daehnert Buescher, erläutert die Auswirkungen des Urteils.






