Steuerfalle bei Arbeit auf Abruf umgehen
Minijobs in Gastronomie und Hotellerie sind bestens geeignet, um Arbeitsspitzen abzufangen. Ist viel Betrieb, stehen Minijobber für die Arbeit auf Abruf zur Verfügung. Doch seit 2019 sorgen eine Gesetzesänderung und damit verbundene verschärfte Regelungen für Unsicherheit. Was ist neu, und welche Fallstricke müssen beachtet werden, um nicht in eine Steuerfalle zu tappen?