Das Fragerecht des Arbeitgebers in den Zeiten einer Pandemie
Manchmal ist die einfachste Lösung die beste Lösung. So ist das auch mit der Diskussion über die Frage nach dem Impfstatus eines Bewerbers oder Arbeitnehmers. Wer sich ein wenig mit dem geltenden Arbeitsrecht befasst, stellt schnell fest, dass es gar keiner Regelung bedarf. „Wir haben längst rechtliche Regeln, die überzeugende Antworten auf freilich drängende Fragen liefern“, erklärt der Kölner ETL- Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel in einem ausführlichen Beitrag.