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EuGH

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Finanzen und Controlling

EuGH-Urteil zur Hotelbesteuerung: Frühstück, Parkplatz und WLAN bleiben voraussichtlich bei 19 Prozent

Der Europäische Gerichtshof hat am 5. März 2026 entschieden, dass die deutsche Aufteilungspraxis bei der Umsatzsteuer im Hotelgewerbe grundsätzlich mit EU-Recht vereinbar ist. Nebenleistungen wie Frühstück, Parkplatz, WLAN oder Wellness dürfen weiterhin mit dem Regelsteuersatz besteuert werden – auch wenn sie im Pauschalpreis enthalten sind. Allerdings muss der Bundesfinanzhof noch eine abschließende Prüfung vornehmen.

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