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Stürmann GmbH & Co. KG
Recht & Finanzen

Hotels und Gaststätten: Bei Nutzungsänderungen den Rauchschutz anpassen

Planen Hotel- und Gaststättenbetreiber die Modernisierung ihres Betriebes, ist zu beachten, dass Eingriffe in die Bausubstanz oder Nutzungsänderungen, etwa die Erweiterung der Bettenkapazität oder die Einrichtung von Wellness- und Konferenzbereichen, meist einer baurechtlichen Genehmigung und damit auch Anpassungen im Brandschutzkonzept bedürfen. Ein Punkt, der dabei oft übersehen wird, ist die Gewährleistung von rauchfreien Flucht- und Rettungswegen. Je nach Grundriss, insbesondere bei längeren Fluchtwegen, lässt sich dies am besten über einen Rauchabzug, also eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA), lösen.

chuckmoser | iStockphoto.com
Versicherungen

Ein ganz heißes Eisen

Wer in seinem Betrieb etwas verändert, stößt meistens schnell an eine Grenze. Und die heißt: Brandschutz. Für viele Unternehmer sind die Anforderungen in diesem Bereich nicht nur ein rotes Tuch, sondern sogar existenzbedrohend. Die Anforderungen werden immer höher.

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