Lockdown im November: erneute Leistung aus der Betriebsschließungsversicherung möglich?

Die vom erneuten Lockdown betroffenen Gastronomen und Hoteliers haben zumindest im Monat November mit ganz erheblichen Umsatzeinbußen zu kämpfen haben. Daher stellt sich die Frage, wie diese wirtschaftlichen, teilweise existenzbedrohenden Folgen abgemildert werden können. Neben der von der Regierung bereitgestellten sog. „Novemberhilfe“ könnte auch die Betriebsschließungsversicherung für diese Schäden aufkommen. Jonathan zur Nieden, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, erklärt die Voraussetzungen und Bedingungen dafür.