Schadensersatz wegen unzulässiger Verwendung von Mitarbeiterbildern nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ein Arbeitgeber ist zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von € 10.000,- verurteilt worden, nachdem er 9 Monate nach Ende des Arbeitsverhältnisses mit Fotos und Videos eines ausgeschiedenen Mitarbeiters für eine Schulung geworben hat. Annette Rölz, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, erläutert das Urteil.