Sachbezugswert für die Mitarbeiterverpflegung steigt
Ab 2021 gelten neue amtliche Sachbezugswerte für die Mitarbeiterverpflegung: Diese sind zum Beispiel anzusetzen, wenn ein Unternehmen eine Kantine unterhält oder den Mitarbeitern Essenszuschüsse in Form von Essenmarken oder Restaurantschecks gewährt.