Kabinett beschließt Mehrwegpflicht für To-Go-Gerichte ab 2023
Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs oder To-Go-Getränke verkaufen, sind ab 2023 verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch (20.01.2021) beschlossen. Der DEHOGA spricht sich weiter gegen diese Verpflichtung aus.