Tariflage ab 2025
Seit dem 1. Januar 2025 gelten umfassende Anpassungen:
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Allgemeine Erhöhung um 4 % – betrifft nahezu alle Tarife.
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Beispiel: Radio bis 200 m² Nutzfläche stieg von 431,70 € (2024) auf 448,90 € (2025).
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Gastronomie: Hintergrundmusik in Betrieben bis 150 m² kostet 400–600 € pro Jahr (ca. 33–50 €/Monat).
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Fitnessstudios: 800–1.200 € jährlich, abhängig von Fläche und Nutzung.
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Kurse: 0,54 € je Stunde bei bis zu 10 Teilnehmern (vorher 0,52 €).
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Spezialtarife: Wartezimmer (WR-S KKH) 4,05 €/Raum/Jahr; Sportveranstaltungen 29,10 € je 150 Zuschauer.
Digitalisierung und neue Regeln
Die GEMA hat parallel ihre Strukturen umgestellt:
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Digitale Abwicklung: Anmeldung, Verwaltung und Zahlungen erfolgen fast ausschließlich über Online-Portale.
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KI-generierte Musik: Nutzer müssen glaubhaft nachweisen, wenn kein menschlicher schöpferischer Beitrag vorliegt – sonst meldepflichtig.
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Sanktionen: Bei Verstößen können Nachforderungen und Strafzahlungen (bis zur Verdoppelung der Gebühren) entstehen.
Gastronomie-Pakete 2025
Für die Gastronomie bietet die GEMA kombinierte Monatspakete an, die mehrere Tarife bündeln:
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Paket S (Hintergrundmusik, Radio, Tonträger): ab 64,09 €/Monat.
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Paket M (inkl. TV-Großbild ab 65″): ab 115,02 €/Monat.
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Paket L (inkl. Streaming und DVD): ab 171,32 €/Monat.
Verbandsnachlässe
Mitgliedsbetriebe im DEHOGA erhalten weiterhin einen Gesamtnachlass von 20 % auf die GEMA-Gebühren. Beispiel: Hotelfernsehen reduziert sich von 29,34 € auf 23,27 € pro Zimmer/Jahr.
Rückblick Tarifentwicklung 2020–2023
In den vergangenen Jahren kam es zu stufenweisen Anpassungen:
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2020–2023: Die Tarife R I 1 (Radio) und M-U III 8 (Musiknutzung in Geschäften) wurden mehrfach erhöht.
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2022: Allgemeine Tarifsteigerung von 2,5 %. Clubs, Discotheken und Nachtbetriebe waren bei bestimmten Tarifen (M-CD II 2, U-T, WR-N) ausgenommen.
Fazit
Die GEMA setzt zunehmend auf digitale Prozesse, Paketlösungen und regelmäßige Gebührenerhöhungen. Betriebe müssen verstärkt auf korrekte Online-Meldungen achten, mögliche Einsparungen durch Verbandsrabatte nutzen und die neuen Regeln zu KI-generierter Musik im Blick behalten.





