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Sanierungsgutachten stellt Maßnahmen zur Bewältigung der Unternehmenskrise dar

Aufgrund der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sind die Unternehmensinsolvenzen derzeit sehr niedrig. Experten erwarten nach Ende der Ausnahmeregel aber einen sprunghaften Anstieg. Hoteliers und Gastronomen sollten daher schnell Lösungen suchen, damit die Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise die Überschuldung noch abgewendet werden kann.

geralt | Pixabaygeralt | Pixabay

Wie ist die aktuelle Situation bei den Unternehmensinsolvenzen?

Nach vielen Jahren mit stetig zurückgehenden Unternehmensinsolvenzen sind sich Experten einig, dass es durch die Corona-Pandemie zu einer echten Insolvenz- und Restrukturierungswelle kommen wird. Über alle Branchen hinweg leiden Unternehmen an den wirtschaftlichen Verwerfungen und haben daher Bedarf an schnellen und professionellen Leistungen, um Zukunft nach der Krise wieder möglich zu machen. Vor allem sind Hotellerie und Gastronomie durch die Kontaktbeschränkungen und Reisewarnungen stark gebeutelt – viele Unternehmen befinden sich daher bereits in einer tiefen wirtschaftlichen Krise und bewegen sich am Rande der Insolvenz. Dass die aktuellen Zahlen bei den Unternehmensinsolvenzen derzeit sehr niedrig sind, liegt daran, dass Unternehmen, die ihren Zahlungsverpflichtungen derzeit nicht mehr nachkommen können oder überschuldet sind, erst einmal keinen Antrag auf Insolvenz stellen müssen. Von dieser gesetzlichen Pflicht wurden sie wegen der Corona-Krise seit dem 1. März per Gesetz vorerst bis Ende September befreit. Experten gehen aber davon aus, dass nach dem Ende dieser Ausnahmeregel die Zahl der Unternehmensinsolvenzen sprunghaft ansteigen wird.

Gibt es keine Lösung für Unternehmen aus Hotellerie und Gastronomie?

„Die Insolvenz ist dabei natürlich der letzte Ausweg für viele Unternehmen. Das muss aber nicht sein, solange die Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise die Überschuldung noch abgewendet werden kann. Dann werden vorinsolvenzliche Lösungen für die Krise gesucht“, sagt Christian Schenk, Partner und Restrukturierungsexperte der BBWP Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Wirtschaftskanzlei Beiten Burkhardt in Düsseldorf. Im Fokus dabei stehe, die größten Brandherde zu löschen, um schnell eine neue stabile Basis für die weitere Geschäftstätigkeit zu schaffen. Christian Schenk weiß: „Mit etwas Zeit und professionellen Maßnahmen lassen sich wirtschaftliche Schwierigkeiten erkennen und beheben, bevor es zu einer Insolvenz kommen kann. Der Fokus in wirtschaftlich schwierigen Zeiten liegt daher auf einer leistungs- und finanzwirtschaftlichen Analyse und gegebenenfalls Sanierung, sofern existenzgefährdende Schwachstellen identifiziert werden.“

Partner aus dem HORECA Scout

Wie packen gastgewerbliche Unternehmen eine professionelle Sanierung an?

Vor allem müsse laut Christian Schenk zügig analysiert werden, an welchen Stellen die ärgsten Schwierigkeiten liegen. Sind die Corona-bedingten Umsatzeinbrüche wieder aufzuholen, wenn das Geschäft wieder einigermaßen normal läuft? Oder haben die ausbleibenden Einnahmen jetzt langanhaltende Schwierigkeiten ans Licht geholt und offengelegt, dass das Unternehmen generell wirtschaftlich nicht mehr auf Rosen gebettet war? „Als Sanierungsberater werfen wir alle Fragen schonungslos auf und greifen maßgeblich in die betriebswirtschaftliche Struktur und Strategie ein, um die Probleme zu lösen“, betont Christian Schenk. Vor allem weist er darauf hin, dass dafür Sanierungskonzepte benötigt werden, die die leistungs- und finanzwirtschaftliche Ebene umfassen und Unternehmen in die Lage versetzen, durch spezifische Maßnahmen eine Krisensituation zu überwinden und diese in der finanzwirtschaftlichen Planung abzubilden. „Vor allem werden Sanierungskonzepte oder auch Sanierungsgutachten benötigt, um externes Kapital einzuwerben. Finanzierungspartner von krisenbehafteten Unternehmen fordern diese Gutachten ein, bevor sie weitere finanziellen Mittel bereitstellen oder Sanierungsmaßnahmen zustimmen.“

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Was müssen Unternehmen bei einem Sanierungsgutachten beachten?

Wichtig sei, dass das Sanierungskonzept nach den anerkannten Standards erstellt würden, denn an Geschäftsführer beziehungsweise Vorstände werden bei der Sanierung besondere Anforderungen gestellt, betont Christian Schenk und stellt das Sanierungskonzept nach IDW S 6 („Anforderungen an Sanierungskonzepte“) in den Fokus. Der BBWP-Partner und seine Kollegen erstellen und prüfen solche IDW S 6-Sanierungsgutachten für Unternehmen, Banken und Investoren und errichten so die Grundlage für einen konsequenten Entscheidungs- und Maßnahmenprozess: „Auch kleine und mittlere Unternehmen, die für eine Sanierung Kapital benötigen, müssen ein lückenloses, professionelles und transparentes Konzept nachweisen. Unter anderem werden darin Maßnahmen zur Bewältigung der Unternehmenskrise und Abwendung einer Insolvenzgefahr, die Darstellung des Leitbildes in Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell des sanierten Unternehmens und eine zusammenfassende Einschätzung der Sanierungsfähigkeit dargelegt. Auch für Geschäftsleiter und Gesellschafter ist dies wichtig, um in einer wirtschaftlichen kritischen Situation auch harte Entscheidungen zu treffen, ohne diese jederzeit zunächst auf die möglichen Folgen der privaten Haftung abstellen zu müssen.“

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