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Novemberhilfe nur über Steuerberater und Rechtsanwalt möglich?

Der zweite Lockdown in diesem Jahr ist für die Branche eine Bedrohung für die Existenz. Erich Nagl, Branchenexperte von ETL ADHOGA, erläutert, wie Restaurants und Hotels an die Novemberhilfe kommen, warum unbedingt ein Steuerberater oder Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss und was dabei zu beachten ist.
freie-kreation | iStockphoto
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Seit dem zweiten November befinden sich Hotellerie und Gastronomie wieder im Lockdown – „Lockdown light“, wie ihn viele nennen. Für Hotelbetreiber, Gastronomen und alle anderen Betriebe, die schließen mussten, ist das aber keineswegs ein leichter Lockdown, sondern wieder einer, der die Existenz bedroht. Die Bundesregierung stellt jetzt Finanzhilfen von bis zu zehn Milliarden Euro bereit. 75 Prozent des Umsatzes, den zum Beispiel ein Gastronom im November 2019 erzielt hat, bekommen Betriebe in diesem November als Förderung. Grundlage für die Förderung ist allerdings nur der Umsatz, den die Unternehmen mit Verkäufen In-House getätigt hat, weil die dem vollen Steuersatz von 19 Prozent unterlegen haben.

„Ein Beispiel: 100.000 Euro hat der Betreiber im Restaurant gemacht, 20.000 Euro hat er Außer-Haus-Umsatz gemacht im November 2019. 75 Prozent der 100.000 Euro, die er im Haus gemacht hat, wäre seine Förderung für 2020“, so Erich Nagl von der Steuerberatungs-Gruppe ETL. Umsätze, die Restaurants aktuell mit Außer-Haus-Verkauf machen, werden übrigens nicht von der Förderung abgerechnet und bleiben zu hundert Prozent im Unternehmen. Um die Förderung aber überhaupt zu bekommen, müssen die Unternehmer ihren Steuerberater beauftragen.

Grundsätzlich können alle Betriebe einen Antrag stellen, die direkt von der staatlich angeordneten Betriebsschließung betroffen sind. Über das bereits bekannte Antragsportal zur Überbrückungshilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) wird auch die Beantragung dieser außerordentlichen Wirtschaftshilfe möglich sein. Damit ist die Antragstellung nur mit Unterstützung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt möglich.

„Denn nur ein Steuerberater und ein Rechtsanwalt haben den Zugang zu dem Portal für die Überbrückungshilfen und können dort den Antrag einreichen, welchen der Unternehmer aber persönlich und im Original unterschreiben muss. Eine digitale Lösung haben wir dafür noch nicht, stellt Nagl fest.

Habe man noch keinen Steuerberater oder entsprechenden Rechtsanwalt, sollte man sich auf jeden Fall jemanden suchen, der die Sprache seiner Branche spricht, so der Experte weiter. Darüber hinaus werden auch Gründer, die im November 2019 noch nicht existierten und keinen Umsatz hatten, unterstützt. „Von denen wird der durchschnittliche Monatsumsatz, den sie bisher erzielt haben, herangezogen“, informiert Erich Nagl.

Fra­gen und Ant­wor­ten zur No­vem­ber­hil­fe

Die Novemberhilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen erfasst sind. Antragsberechtigt sind solche Unternehmen, die aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels sind ebenfalls antragsberechtigt. Ebenfalls antragsberechtigt sind Unternehmen, die indirekt stark betroffen sind. Die Bundesregierung erläutert auf einer Sonderseite diese außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“) anhand häufig gestellter Fragen.

DEHOGA: Weitere offene Fragen zu den Details

Der DEHOGA Bundesverband ist derzeit noch mit dem Bundeswirtschaftsministerium in Kontakt und hat zahlreiche Fragen aus der Branche adressiert und auch konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreitet. So wird derzeit noch u.a. geklärt:

  • die Antragsberechtigung bei verbundenen Unternehmen und sogenannten Mischbetrieben
  • die Anrechenbarkeit von bereits erhaltenen Hilfen von Bund oder Ländern, von KfW-Schnellkrediten etc.
  • eine Festlegung eines fairen Vergleichszeitraums z.B. für Existenzgründer, Betriebsnachfolger oder Betriebserweiterungen
  • das Wahlrecht für den Vergleichsmaßstab der Umsatzbetrachtung bei Restaurants: Nur 19%-Umsätze oder alle Umsätze
nastya_gepp, Pixabay

Statt Krampf mit der Kontaktrückverfolgung – es könnte so einfach sein. Förderung sichern und weiteren Lockdown verhindern.

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