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Abschaffung der Störerhaftung bleibt bestehen

Das Urteil wurde mit Spannung erwartet: Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil bestätigt, dass das seit 2017 geltende Telemediengesetz, welches die sogenannte Störerhaftung abgeschafft hat, Bestand haben kann. Dies ist wichtig für alle, die ihren Gästen ein offenes WLAN anbieten. Es müssen keine Abmahnungen gefürchtet werden, wenn jemand über das zur Verfügung gestellte WLAN illegal Filme, Spiele oder Musik ins Netz lädt.
Die Abschaffung der Störerhaftung bleibt bestehen.geralt | Pixabay

Konkret urteilten die Richter, dass Internetnutzer, die ihr WLAN für die Allgemeinheit öffnen, künftig nicht mehr auf Unterlassung verklagt werden können, wenn jemand ihren Anschluss für illegale Uploads missbraucht. Hintergrund war ein Fall, in dem ein Computerspiel illegal im Netz verbreitet worden war. Die BGH-Richter gingen aber in ihrem Urteil über diesen konkreten Fall hinaus und bestätigten, dass die Abschaffung der Störerhaftung im Jahr 2017 mit EU-Recht vereinbar sei. Denn: Die Urheberrechte seien weiterhin geschützt, die geschädigten Firmen könnten den WLAN-Betreiber immer noch gerichtlich zur Sperrung bestimmter Inhalte verpflichten.

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