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Mehrweg-Angebotspflicht ab 2023: Deutsche Umwelthilfe kündigt Überprüfung gesetzlicher Pflichten an

Die ab Januar 2023 geltende Mehrweg-Angebotspflicht für Gastronomie, Catering, Veranstaltungen und Kinos reicht nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe nicht aus, um unnötige Einweg-Müllflut zu beenden. Die DUH fordert zusätzliche Abgabe auf Einweg-Geschirr und die Nutzung unternehmensübergreifender Standard-Mehrwegsysteme mit einheitlichen Bechern und Essensboxen. Der Verband kündigt zudem die Überprüfung des Mehrwegangebots und der Einhaltung gesetzlicher Informationspflichten an.
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Die zum 1. Januar 2023 in Kraft tretende Mehrweg-Angebotspflicht für verzehrfertige Speisen und Getränke in Bechern und Boxen wird nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) das Müllproblem in deutschen Städten nicht lösen. Es sei zwar ein erster richtiger Schritt, Fast-Food-Ketten, Veranstalter und Supermärkte zu verpflichten, wiederverwendbare Becher und Essensboxen anzubieten. Aber das allein reiche nicht aus, weil die Angebotspflicht keine Vorgaben mache, wie viel Mehrweg genutzt werden solle. Für einen wirklichen Wandel brauche es eine Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Geschirr. Nur so würden Kundinnen und Kunden einen echten Impuls erhalten, Mehrweg gegenüber Einweg vorzuziehen. Der Gastronomie empfiehlt die DUH die Verwendung unternehmensübergreifender Standard-Mehrwegbecher und -Essensboxen. Durch die Nutzung einheitlicher Verpackungen werde das Mehrwegsystem effizienter in der Handhabung und die Rückgabe für Verbraucher einfacher. Die DUH kündigt an, die gesetzlichen Pflichten großer Unternehmen zum Mehrwegangebot sowie zur Verbraucherinformation zu überprüfen und gegen festgestellte Verstöße rechtlich vorzugehen.

Dazu DUH Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz: „Die ab Januar 2023 geltende Mehrweg-Angebotspflicht wird wiederverwendbaren Verpackungen zwar Rückenwind geben, aber für einen Wandel in der Breite allein nicht ausreichen. Obwohl Speisen und Getränke mit dem neuen Gesetz in Mehrweg nicht teurer angeboten werden dürfen als in Einweg, bleibt die Wegwerfvariante in der Nutzung für viele Menschen einfacher – sie muss schließlich nicht wieder zurückgebracht werden. Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen einen klaren Vorteil bei der Nutzung von Mehrweg. Dies lässt sich am wirksamsten mit der Verwendung von einheitlichen Mehrwegsystemen und einer Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einwegbecher, -Boxen und -Besteck erreichen. Dadurch wird die umweltfreundlichere Mehrwegvariante finanziell attraktiver als Einweg. Die kommunale Einweg-Verpackungssteuer in Tübingen hat bereits eindrücklich bewiesen, dass Mehrweg auf diese Weise erfolgreich gefördert werden kann.“

Gastronomiebetriebe sind ab Januar 2023 nicht nur verpflichtet, Mehrweglösungen anzubieten, sondern auch Verbraucherinnen und Verbraucher durch deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln über das jeweilige Mehrwegangebot zu informieren.

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Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft: „Die erfolgreiche Nutzung des Mehrwegangebotes durch Verbraucherinnen und Verbraucher wird maßgeblich davon abhängen, ob diese hierzu auch Informationen erhalten. Die bisherige Praxis in der Bewerbung von Mehrwegverpackungen ist stark verbesserungsbedürftig. Wenn etwa in Cafés wie Starbucks immer noch Menschen mit Einweg-Bechern an den Tischen in der Filiale sitzen, obwohl auch Mehrweg angeboten wird, dann läuft etwas in der Kommunikation schief. Auf Mehrweg muss aktiv und gut sichtbar hingewiesen werden. Wir werden uns die Umsetzung der Informationspflichten sehr genau anschauen, diese bewerten und Verstößen nachgehen.“

Kritisch beurteilt die DUH die weitreichende Ausnahmeregelung für Kleinunternehmen zur Befreiung von der Mehrwegangebotspflicht. Wer bis zu fünf Beschäftigte und gleichzeitig nicht mehr als 80 Quadratmeter Verkaufsfläche hat, könne die Mehrwegangebotspflicht auch durch die Befüllung mitgebrachter Behältnisse erfüllen. Die Bereitstellung eigener Mehrwegverpackungen sei dann nicht erforderlich. Dadurch fielen jedoch tausende Ausgabestellen von Getränken und Speisen aus der Regelung. Gerade für den Kaffee für unterwegs würden besonders viele Menschen auf das Angebot kleinerer Ausgabestellen, z.B. an Bahnhöfen, zurückgreifen. Die ausschließliche Verpflichtung zur Wiederbefüllung mitgebrachter Mehrwegbecher und Essensboxen werde nicht zu einer Verdrängung der bisher marktdominanten Einwegverpackungen führen.

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Nachhaltigkeit und UmweltschutzMehrwegMehrweg-AngebotspflichtMehrwegangebotspflichtMehrwegpflicht

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