Suche

Landgericht Berlin verurteilt Booking.com zu Schadenersatz gegenüber deutschen Hotels

  • Das Landgericht Berlin hat entschieden: Die Bestpreisklauseln von Booking.com verstoßen gegen EU-Kartellrecht und berechtigen über 1.000 deutsche Hotels zum Schadenersatz.
  • Booking.com kann sich weder auf Verjährung berufen noch die Klauseln als notwendige Nebenabreden rechtfertigen – alle Argumente des Portals sind gescheitert.
  • Hotels sollten prüfen, ob sie von den kartellrechtswidrigen Praktiken betroffen sind und Ansprüche geltend machen können, auch im Rahmen der europäischen Sammelklage.

Jas Rolyn, UnsplashJas Rolyn, Unsplash

Mit seinem heutigen Urteil hat das Landgericht Berlin deutschen Hotels in ihrem Kampf gegen die langjährige Verwendung von Bestpreisklauseln durch das in Amsterdam ansässige Online-Buchungsportal Recht gegeben: Booking.com hat gegen Kartellrecht verstoßen und muss die Hoteliers für die entstandenen finanziellen Schäden kompensieren. Booking.com kann sich weder auf eine Verjährung noch darauf berufen, dass die Bestpreisklauseln „notwendige Nebenabreden“ darstellen, wie zuvor bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hatte. Vielmehr unterfallen die Bestpreisklauseln von Booking.com dem Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen nach Art. 101 AEUV.

Die konkrete Höhe der Entschädigung für die mehr als 1.000 vor dem Landgericht Berlin erfolgreich klagenden deutschen Hotels wird nun in weiteren Verfahren geklärt. Das Urteil des Landgerichts Berlin erging mündlich und liegt noch nicht schriftlich vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Dieses wegweisende Urteil des Landgerichts Berlin verleiht auch der parallelen Sammelklage (www.mybookingclaim.com), die von mehr als 15.000 europäischen Hotels beim Bezirksgericht Amsterdam erhoben werden wird und für die das Verfahren der deutschen Hotels als Blaupause dient, zusätzlichen Rückenwind“, ergänzt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.

Partner aus dem HORECA Scout

Hintergrund

Booking.com und mehr als 1.000 deutsche Hotels sind seit Mitte 2020 in dem nun entschiedenen Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin involviert. Parallel anhängige Verfahren von rund 300 weiteren Hotels werden vor dem Bezirksgericht Amsterdam (Rechtbank Amsterdam) geführt, das seine Entscheidung ebenfalls noch für diesen Monat angekündigt hat.

Die Hotels fordern von Booking.com den Ersatz des Schadens, den sie aufgrund der Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts durch die Verwendung sogenannter weiter und enger Bestpreisklauseln seitens Booking.com erlitten haben. Eine entsprechende Abstellungsverfügung hatte das deutsche Bundeskartellamt bereits im Jahr 2015 gegen Booking.com erlassen, der deutsche Bundesgerichtshof hatte diese Entscheidung im Jahr 2021 bestätigt.

Lesen Sie auch
Recht und ComplianceRechtsprechung und UrteileSteuernSoftware und SystemeMarketing
Mehr Prüfungen, mehr Überblick: Warum 2026 zur Chance für Gastronomie und Hotellerie wird

Statement von Booking.com

„Wir begrüßen, dass das Gericht in Berlin wesentliche Aspekte unseres Falles bestätigt und einige der Forderungen heute abgewiesen hat. Wir vertreten weiterhin die Ansicht, dass unsere frühere Verwendung von Paritätsklauseln, die wir in Deutschland seit 2016 nicht mehr anwenden, nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat und dass sie Reisenden und Partnern zugute kam, indem sie den Wettbewerb gefördert hat. Wir sind und bleiben weiterhin stolz auf unsere Rolle bei der Ermöglichung eines florierenden europäischen Tourismussektors und werden unseren Partnern auch künftig dabei helfen, Wachstum voranzutreiben und die lokalen Wirtschaften auf dem gesamten Kontinent zu fördern.

Themen in diesem Artikel
Rechtsprechung und UrteileBuchungsportalKartellrechtSchadensersatzzahlung

Die heutige Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf Paritätsklauseln in Deutschland, als diese dort zwischen 2006 und 2016 bestanden. Daher kann das Ergebnis dieser heutigen Entscheidung nicht einfach auf andere Themen oder Märkte übertragen werden.

Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass das heutige Urteil keine Entscheidung darüber getroffen hat, ob einer Partei infolge der früheren Verwendung von Paritätsklauseln durch Booking.com in Deutschland tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Diese Frage wird zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens, das sich voraussichtlich über mehrere Jahre erstrecken wird, gesondert geklärt werden. Die Feststellung eines etwaigen Schadens ist ein komplexer, technischer Prozess, der eine fachkundige Analyse durch Wirtschaftsexperten erfordert.

Zudem möchten wir zur geplanten europäischen Sammelklage von Hotrec (die bisher noch nicht eingereicht wurde) Folgendes ergänzen:

Wir sind uns der geplanten Klage von HOTREC bewusst und können bestätigen, dass es sich um ein separates Thema handelt, das auf Grundlage der jeweiligen Fakten zu bewerten sein wird, einschließlich der Umstände, die in jedem der potenziell unterschiedlichen Märkte zu den relevanten Zeitpunkten in Bezug auf die Forderungen galten. Aus diesem Grund kann das Ergebnis dieser heutigen Berliner Entscheidung – die sich nur auf die frühere Verwendung von Paritätsklauseln in Deutschland bezieht – nicht einfach auf dieses (oder andere) Themen übertragen werden.“

Lesen Sie auch
Künstliche Intelligenz, KI und AutomationSoftware und SystemeRecruiting und Fachkräftemangel
Wenn das Kochwissen die Küche verlässt: Wie digitale Sous-Chefs Großküchen entlasten
StockSnap, Pixabay
Branche und Trends

Hunger auf Stammgäste: Wie digitale Kundenbindung die Gastronomie verändert

Steigende Kosten, knappes Personal, verschärfter Wettbewerb – und trotzdem sollen die Tische voll und die Gäste treu bleiben? Ein neuer Branchenreport zeigt: Wer seine Gäste digital bindet, gewinnt nicht nur mehr Umsatz, sondern echte Verbundenheit. Doch Vorsicht: Pauschale Angebote reichen längst nicht mehr. Was Gäste heute wirklich erwarten und warum das Smartphone den Stempelpass ablöst.

NakNakNak, Pixabay
Branche und Trends

Branchenverbände gegen Tierhaltungskennzeichnung: Wenn Bürokratie Tierwohl verhindert

Die Bundesregierung plant, die Tierhaltungskennzeichnung auf Restaurants, Kantinen und verarbeitete Lebensmittel auszuweiten. Acht Branchenverbände von der Systemgastronomie bis zum Bäckerhandwerk laufen dagegen Sturm. Ihr Argument: Die Reform belastet Betriebe mit Millionenkosten und bürokratischem Aufwand – ohne dass mehr Tierwohl entsteht. Im Gegenteil: Sie könnte sogar dazu führen, dass Gastronomen auf schlechtere Haltungsformen umsteigen.

ZfP Reichenau; Meiko
Allgemeine Haustechnik

Modernes Spül- und Restesystem für einen Betrieb im Wandel

Im Zentrum für Psychiatrie Reichenau werden täglich 800 Mahlzeiten für Patienten und Mitarbeitende zubereitet. Als die alte Spülanlage den Geist aufgab, entschied sich die Klinik nicht einfach für Ersatz – sondern für einen grundsätzlichen Neuanfang. Warum ein funktionierender Spülraum in einer psychiatrischen Einrichtung zum Schlüsselfaktor wird und wie moderne Technik den Arbeitsalltag eines ganzen Teams verändert hat.

Weitere Artikel zum Thema

Poster POS, Unsplash
Arbeitsschutz, Kassennachschau, Online-Bewertungen: Was wie drei getrennte Baustellen wirkt, folgt 2026 einem gemeinsamen Prinzip. Betriebe müssen jederzeit belegen können, was sie wissen, was sie tun und wer wofür verantwortlich ist. Digitale Dokumentation wird damit vom[...]
Poster POS, Unsplash
ColiN00B, Pixabay
Ab September 2026 gelten europaweit verbindliche Regeln für Nachhaltigkeitsaussagen. Hotels, Restaurants und Pensionen müssen ihre Kommunikation grundlegend überprüfen – sonst drohen Abmahnungen und Vertrauensverlust.[...]
ColiN00B, Pixabay
Pexels, Pixabay
Der Europäische Gerichtshof hat am 5. März 2026 entschieden, dass die deutsche Aufteilungspraxis bei der Umsatzsteuer im Hotelgewerbe grundsätzlich mit EU-Recht vereinbar ist. Nebenleistungen wie Frühstück, Parkplatz, WLAN oder Wellness dürfen weiterhin mit dem Regelsteuersatz[...]
Pexels, Pixabay
HLB Treumerkur
Wer Corona-Soforthilfen zurückzahlen musste, kann alte Steuerbescheide nicht einfach nachträglich korrigieren lassen. Der BFH stellt klar: Maßgeblich ist das Jahr des Zuflusses, die Rückzahlung wirkt steuerlich erst im Jahr des tatsächlichen Abflusses. Was das für[...]
HLB Treumerkur
Canva
Ein Mitarbeiter kündigt und wird prompt krank – die Krankschreibung endet passgenau vor dem Resturlaub. Viele Arbeitgeber kennen dieses Muster und sind versucht, die Lohnfortzahlung zu streichen. Doch Vorsicht: Ein aktuelles Urteil zeigt, wie schnell[...]
Canva
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.