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AGB: Hotelverband sorgt für Rechtsklarheit im Kleingedruckten

  • Der Hotelverband Deutschland hat seine AGB-Empfehlungen turnusmäßig an die aktuelle Rechtsprechung angepasst – inklusive neuer englischer Übersetzungen und wichtiger Ergänzungen wie Ladeinfrastrukturregelungen.
  • Aktuelle AGB schaffen Rechtsklarheit zwischen Hotels und Gästen, regeln Stornofristen, kommunale Abgaben und Hausrechtsausübung transparent und wirtschaftlich vertretbar.
  • Hoteliers sollten veraltete AGB-Versionen umgehend austauschen, um Abmahnrisiken zu minimieren – individuelle Anpassungen nur mit anwaltlichem Rat vornehmen.

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Der Hotelverband Deutschland (IHA) stellt der Branche seit 1995 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergungsverträge, Veranstaltungen und Reiseveranstalter zur Verfügung. Erarbeitet werden diese unverzichtbaren Vertragsgrundlagen vom IHA-Rechtsausschuss, einem Expertengremium aus erfahrenen Fachjuristen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter (AGBR) und die Einstellbedingungen für Parkgaragen und Hotelparkplätze (AGBP), die zuletzt 2014 bzw. 2012 generalüberholt wurden, sind nun turnusmäßig überprüft und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst worden. Aufgrund der Einstellung der europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurden auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH) und für Veranstaltungen (AGBV) aktualisiert.

„Gerade im täglichen Umgang mit Gästen und Kunden sind AGB ein unverzichtbares Werkzeug. Mit ihnen werden generelle Fragen bei Vereinbarungen zwischen Hotels und ihren Gästen bzw. den Vertragsparteien geklärt, so dass für beide Seiten Rechtsklarheit geschaffen wird", weiß Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes aus eigener Erfahrung. „Die turnusmäßigen Aktualisierungen helfen das Abmahnrisiko zu verringern und erhöhen so die Rechtssicherheit für unsere Hoteliers", ergänzt Stefan Dinnendahl, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes.

Die vom Hotelverband Deutschland (IHA) herausgegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das sogenannte „Kleingedruckte" zu den Verträgen zwischen den Hoteliers und ihren Gästen oder Geschäftspartnern. Die AGB enthalten daher z.B. eine transparente Regelung zur Einbeziehung kommunaler Abgaben oder zur Fixierung wirtschaftlich vertretbarer Stornofristen bei Hotelaufnahmeverträgen. Letztlich enthalten die empfohlenen AGB auch Klauseln, mit denen das Hausrecht im Hotel praxisnah geltend gemacht werden kann.

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Bei der aktuellen Überprüfung wurden die AGBR zum einem gestrafft und zum anderen die Klauseln bezüglich „Geltungsbereich", „Rechte und Pflichten des Hotels", „Preise, Zahlung, Aufrechnung", „Rücktritt/Kündigung (Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)" seitens des Reiseveranstalters und des Hotels sowie des „Gerichtsstands" ergänzt oder neu gefasst. Bei den AGBP wurde ein Muster einer Schaden-/Verlustmeldung und optional noch ein Hinweis zur „Ladeinfrastrukturnutzung" aufgenommen. Zudem wurden die überarbeiteten AGBH 8.2, AGBV 6.1, AGBR 4.0 und AGBP 2.0 als bewährter Service komplett neu rechtssicher ins Englische übersetzt.

Der Hotelverband empfiehlt daher allen IHA-Mitgliedern, die bisher verwendeten AGB aus ihren Vertragsunterlagen, Musterverträgen, Briefen, E-Mail-Vorlagen, von der Homepage etc. zu entfernen und gegen die aktuellen Versionen AGBH 8.2, AGBV 6.1, AGBR 4.0 oder AGBP 2.0 auszutauschen.

Die aktualisierten AGB-Empfehlungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.2), für Veranstaltungen (AGBV 6.1), für Reiseveranstalter (AGBR 4.0) und die Einstellbedingungen für Parkgaragen und Hotelparkplätze (AGBP 2.0) sind ab sofort als PDF- und Word-Datei verfügbar. IHA-Mitglieder können die vollständig überarbeiteten AGB-Empfehlungen bereits jetzt im Extranet des Hotelverbandes kostenfrei herunterladen. Ebenfalls können dort auch die Muster eines Hotelaufnahmevertrages und einer Schaden-/Verlustmeldung heruntergeladen werden. „Eine individuelle Anpassung der AGB ist grundsätzlich möglich, sollte aber nie ohne anwaltlichen Rat vorgenommen werden," empfiehlt der Stellvertretende IHA-Hauptgeschäftsführer Stefan Dinnendahl.

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