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David Knepper

erhui1979 | iStockphoto

Überblick über Entschädigungsprogramm für zweiten Lockdown

Die erneute Schließung der Gastronomie ab 2. November für vier Wochen sowie das Verbot aller touristischen Übernachtungen trifft das Gastgewerbe hart. Um kurzfristig und zielgerichtet zu unterstützen, werden von der Bundesregierung außerordentliche Wirtschaftshilfen geleistet. Wir geben einen Überblick: was sind die Kriterien und Bedingungen für diese Entschädigung? Wie sieht es mit Abschlagszahlungen und Umsätzen aus dem Außer-Haus-Verkauf aus?

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Im November-Lockdown besser auf Kurzarbeitergeld oder auf staatliche Entschädigung setzen?

Viele Hoteliers und Gastronomen sind aufgrund der bislang nicht geklärten Berechnung der Entschädigung für den November-Lockdown unsicher, wie sie in den nächsten Wochen ihre Mitarbeiter am besten absichern können. Besser Kurzarbeitergeld oder besser auf die Berücksichtigung der Lohnkosten im Rahmen der versprochenen „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“ setzen? Der DEHOGA gibt eine Entscheidungshilfe.

Tim Mossholder, Unsplash

Corona: Bund und Länder beschließen einen Teil-Lockdown für November

Alles wieder auf Anfang: Bund und Länder beschließen einen “Lockdown Light” für den November, der für die Branche drastisch ist. Bereits ab Montag darf die Gastronomie nur noch außer Haus verkaufen, Freizeiteinrichtungen müssen schließen, Veranstaltungen sind untersagt. Auch touristische Übernachtungen sind im November verboten. Die Details zum Beschluss, geplanten Finanzhilfen und Reaktionen und Empfehlungen von Branchenvertretern im Überblick.

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Überbrückungshilfe II kann beantragt werden

Ab heute (21.10.2020) können über die Antragsplattform Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden. Besonders relevant für die Branche: die Anschaffung von Wärmestrahlern, Heizpilzen und Luftfiltern wird gefördert. Daneben wurden die Fördersätze erhöht und die allgemeinen Kriterien verbessert.

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Management

Bußgeld bei falschen Gäste-Daten: Was Gastronomen jetzt wissen müssen

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass falsche Angaben auf Gästelisten in Restaurants oder Bars nun Bußgelder nach sich ziehen. Allerdings muss nicht Betreiber der Einrichtung das Bußgeld zahlen, sondern den Gast, der die Angabe gemacht hat. Wofür sind Gastronomen dennoch verantwortlich und welche Regelungen gelten also nun in welchem Bundesland?

Burda Worldwide Technologies GmbH
Außengastronomie

Infrarotheizstrahler: Umweltfreundliche Heizalternative für Gastro-Außenflächen

Heizstrahler bereichern gastronomische Betriebe um die Möglichkeit, auch im Herbst weiter Außenbewirtung anbieten zu können und so Umsatzeinbrüche zu verhindern.
Dabei werden Heizstrahler aus umweltpolitischer Sicht aufgrund des CO2-Ausstoßes als fragwürdig eingestuft. Eine der umweltfreundlichsten Alternativen sind Infrarotheizstrahler, die punktgenau und ohne nennenswerten Energieverlust Wärme durch Infrarotstrahlen produzieren.

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Software und Systeme

Chaos bei Übergangsfrist für Umrüstung der Kassen?

Das Bundesfinanzministerium hat in einem nun veröffentlichen Schreiben die Verlängerung der Übergangsfrist für die Umrüstung von Kassensystemen mit einer TSE (technische Sicherheitseinrichtung) über den 30.09.2020 hinaus abgelehnt. Zuvor hatten fast alle Bundesländer diese Frist bis zum 31.03.2021 verlängert. Doch was gilt nun, die bundeseinheitliche Regelung oder die länderspezifischen Vorgaben?

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