Suche
Anzeige

Branchenbericht Frühjahr 2018: Unmut, Frust und doch Zuversicht

Bei der Jahrespressekonferenz zog DEHOGA Präsident Guido Zöllick eine Bilanz, wie es dem Gastgewerbe im Frühjahr geht. Er sprach von einer insgesamt guten Geschäftsentwicklung, berichtete aber auch von Unmut und Frust der Unternehmer angesichts immer neuer Belastungen. Dringlichste Forderung der Branche an die Politik ist neben einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes der Abbau von Bürokratie.

Guido ZöllickSvea PietschmannSvea Pietschmann

Zöllick berichtete vom achten Wachstumsjahr in Folge, von einem um 2,9 Prozent auf 85,4 Milliarden Euro gestiegenen Nettoumsatz und von einem Rekord bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Branche. In den vergangenen zehn Jahren habe die Branche fast 300.000 neue Arbeitsplätze geschaffen. „So sieht nachhaltiges Wachstum aus“, so Zöllick.

Umsatzwachstum von 2 % prognostiziert

„Trotz zahlreicher Herausforderungen und leicht gedämpfter Erwartungen bleiben die Gastronomen und Hoteliers für die kommenden Monate zuversichtlich“, bilanzierte der Präsident die Konjunkturumfrage des Verbandes, aus der heraus er ein Umsatzwachstum von zwei Prozent für das laufende Jahr prognostizierte. Allerdings dürften diese positiven Umsatzzahlen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Herausforderungen und Risiken für die Branche zunehmen. Die Suche nach Mitarbeitern, steigende Betriebskosten, ausufernde Bürokratie, starre Arbeitszeiten sowie unfaire Wettbewerbsbedingungen gehörten zu den größten Problemen für die Betriebe.

Partner aus dem HORECA Scout

Entsprechend formulierte Zöllick die Forderungen an die Politik, die zwar die Bedeutung des Tourismus anerkenne, aber eine Vielzahl neuer Reglementierungen und Belastungen insbesondere im Arbeits- und Sozialrecht plane. Eine Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes sei nicht in Sicht, die ankündigten Änderungen bei der sachgrundlosen Befristung mache das Befristungsrecht komplizierter, bürokratischer, rechtsunsicher und unflexibler. Die geplanten Änderungen der „Arbeit auf Abruf“ seien überarbeitungsbedürftig.

Die Politik muss die mittelständischen Unternehmen entlasten

„Statt ständig über neue Belastungen und Reglementierungen nachzudenken, ist es an der Zeit, dass die Politik endlich diejenigen entlastet, die entscheidend zum Wirtschaftswachstum in Deutschland beitragen: Die mittelständischen Unternehmen wie die vielen Tausend Familienbetriebe des Gastgewerbes“, so der DEHOGA Präsident. Die Summe der Dokumentationspflichten von Allergenkennzeichnung über das Hygiene-Konzept HACCP bis jetzt aktuell zur Datenschutzgrundverordnung sorge für Unmut und Unternehmerfrust. „Wir wollen uns endlich wieder um die Dinge kümmern, die uns am Herzen liegen und die wichtig sind für das Land: um unsere Betriebe, Gäste und Mitarbeiter.“ Deshalb blieben der Abbau von Bürokratie sowie das Thema „Gleiche Steuern für Essen“ für den DEHOGA eine der dringlichsten Aufträge an die neue Bundesregierung. Vor dem Hintergrund der Sharing Economy forderte Zöllick eine Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen.

Lesen Sie auch
Gastro, Recht und GewerbeRecht und ComplianceMarketing
Werbung zur Fußball-WM: DEHOGA-Merkblatt erklärt rechtliche Grenzen

Hier können Sie sich den kompletten Branchenbericht 2018 herunterladen

Canva
Finanzen und Controlling

Gewerbesteuer-Erstattung: Vorsicht, die Zinsen sind steuerpflichtig!

Eine Gewerbesteuer-Rückerstattung klingt erst einmal nach guten Nachrichten für Hoteliers und Gastronomen. Doch Vorsicht: Was der Staat an Zinsen obendrauf zahlt, will das Finanzamt als Betriebseinnahme versteuert sehen. Ein aktuelles BFH-Urteil macht klar, dass diese scheinbare Ungerechtigkeit rechtens ist – und was Sie jetzt beachten sollten.

Infiprotec GmbH
Allgemeine Haustechnik

Brandgefahr durch Akkus im Gastgewerbe?

Lithium-Ionen-Akkus sind im Gastgewerbe längst Alltag, schaffen jedoch neue und oft unterschätzte Brandschutzrisiken – von Gästegeräten in Hotelzimmern über E-Bike-Akkus bis hin zu interner Betriebstechnik und Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen. Entscheidend sind geeignete Lade- und Lagerkonzepte, frühzeitige Branddetektion sowie geschulte Mitarbeitende, um Risiken wirksam zu minimieren.

Resume Genius, Unsplash
Finanzen und Controlling

Nur jedes vierte deutsche Unternehmen ist bereit für die E-Rechnungspflicht ab 2027

Ab 1. Januar 2027 wird die elektronische Rechnung für Geschäfte zwischen Unternehmen in Deutschland zur Pflicht. Doch wie gut sind die Betriebe tatsächlich vorbereitet? Eine aktuelle Studie von easybill und YouGov zeigt: Die meisten Unternehmen unterschätzen den Aufwand und auch die Chancen, die in der digitalen Transformation des Rechnungswesens liegen. Viele haben die kommende E-Rechnungspflicht zwar auf dem Schirm, sind jedoch auf die praktische Umsetzung bislang nicht ausreichend vorbereitet.

Ibrahim Boran, Unsplash; DATEV eG
Finanzen und Controlling

Betriebsprüfung souverän meistern: Neuer Ratgeber für steuerrechtliche Ausnahmesituationen

Wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung ankündigt, steigt bei vielen Geschäftsführern der Puls. Was als Standard-Kontrolle beginnt, entwickelt sich mitunter zu einem Verfahren mit existenziellen Konsequenzen. Ein neuer Fachratgeber dere DATEV eG zeigt, wie sich Betriebe systematisch vorbereiten und ihre Handlungsspielräume nutzen können, bevor es zum Ernstfall kommt.

Commerz Globalpay
Finanzen und Controlling

Der Moment, der bleibt: Warum smartes Payment über den letzten Eindruck entscheidet

Lange Wartezeiten an der Kasse, umständliche Bezahlvorgänge – was nach einem gelungenen Abend noch schiefgeht, bleibt haften. Dabei ist der Bezahlmoment weit mehr als ein administrativer Schlussstrich. Er ist ein unterschätzter Hebel für Effizienz, Umsatz und Gästezufriedenheit. Wer ihn ignoriert, verschenkt Potenzial an einem der sensibelsten Touchpoints im Gastgewerbe.

davidlee770924, Pixabay; Canva
Branche und Trends

Mit der EU-Verpackungsverordnung wächst der Verwaltungsaufwand für Hotels

Eine neue Interpretation der EU-Verpackungsverordnung stellt Hotellerie und Gastronomie vor unerwartete Herausforderungen. Betriebe, die ihr Logo auf Verpackungen anbringen lassen, könnten künftig als Hersteller eingestuft werden – mit allen damit verbundenen Dokumentations- und Nachweispflichten. Der Hotelverband Deutschland schlägt Alarm und fordert zusammen mit europäischen Partnerorganisationen eine Korrektur der Regelung.

Weitere Artikel zum Thema

Yasin Alsbey, Unsplash
Zur Fußball-WM 2026 planen viele Gastronomie-Betriebe Public Viewing, Aktionskarten und besondere Angebote. Ein neues DEHOGA-Merkblatt zeigt, worauf Betriebe bei Werbung, Dekoration und geschützten FIFA-Begriffen achten müssen.[...]
Yasin Alsbey, Unsplash
NakNakNak, Pixabay
Die Bundesregierung plant, die Tierhaltungskennzeichnung auf Restaurants, Kantinen und verarbeitete Lebensmittel auszuweiten. Acht Branchenverbände von der Systemgastronomie bis zum Bäckerhandwerk laufen dagegen Sturm. Ihr Argument: Die Reform belastet Betriebe mit Millionenkosten und bürokratischem Aufwand –[...]
NakNakNak, Pixabay
DEHOGA Bundesverband
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) stellt seinen Mitgliedern ab sofort eine KI-gestützte Mobile App zur Verfügung. Die Anwendung konsolidiert erstmals das gesamte Verbandswissen in einem digitalen Werkzeug – von rechtlichen Grundlagen über betriebliche Checklisten[...]
DEHOGA Bundesverband
DEHOGA Bundesverband, Svea Pietschmann
Der Bundesrat hat grünes Licht gegeben: Ab sofort gilt für alle Speisen in der Gastronomie ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Was auf den ersten Blick wie eine reine Steuerfrage aussieht, ist in Wahrheit eine[...]
DEHOGA Bundesverband, Svea Pietschmann
ibelsa & DIRS21
Hotelrizon wird auf den 18. Juni 2026 verlegt und bringt zusätzlich frischen Wind ins Konzept: Hoteliers rücken stärker in den Mittelpunkt, Best-Practice-Formate werden intensiviert. Das Partnerprogramm wurde angepasst, die Konditionen stehen fest – und wer[...]
ibelsa & DIRS21
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.