Suche

Kassennachschau – wie gerate ich ins Visier der Finanzbehörden?

Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wurde den Finanzbehörden ab 2018 das Recht eingeräumt, unangekündigte Prüfungen in bargeldintensiven Betrieben durchzuführen. Die Prüfung soll gegen Manipulationen an Kassendaten vorgehen und die ordnungsgemäße Aufzeichnung von Bargeschäften sicherstellen. Das Gesetz eröffnet den Finanzbehörden aber tiefgreifende Befugnisse und richtet sich insbesondere an die Branche der Gastronomie.

ACCONSISACCONSIS
Anzeige

Doch wieso ich? Diese Frage dürften sich bereits viele Gastronomen gestellt haben, die während des regulären Geschäftsbetriebs Besuch von einem Finanzbeamten erhielten.

Gezielte Prüfungsaufgriffe

Die Thematik Personalmangel ist in aller Munde. Auch die Finanzbehörden leiden verstärkt darunter. Die Finanzbehörden verfolgen also das Ziel auf für sie unbürokratischen Wegen (ohne formelle Ankündigung), auffällige Betriebe zu identifizieren und gezielt Prüfungsaufgriffe vorzunehmen. Die Finanzbehörde nutzt das Instrument der Kassennachschau gerne in Vorbereitung auf eine anstehende Außenprüfung. Hierbei soll die Nachschau als Indikator für die Prüfungswürdigkeit von bargeldintensiven Betrieben dienen.

Dafür wird nicht selten im Vorfeld ein sogenannter Testkauf vollzogen. Das bedeutet, Finanzbeamte besuchen unerkannt das Lokal und prüfen später im Rahmen der Auswertung, ob der erzielte Umsatz aus dem Testkauf in der Kasse registriert wurde bzw. nicht im Nachgang storniert wurde. Des Weiteren kann der private Restaurantbesuch eines Finanzbeamten einen Prüfungsanlass hervorrufen.

Doch wie identifiziert ein geschultes (Finanzamts-)Auge eine solche Auffälligkeit? Eine ausgehändigte Zwischenrechnung, die fehlende Aushändigung von Belegen, falsche Angaben zum Betriebsinhaber, unzutreffend ausgewiesene Steuersätze, unzutreffend ausgewiesene Zahlungsart… – all das können schon Indikatoren dafür sein, dass die Kassenführung nicht ordnungsgemäß ist.

TSE – besser spät als nie

Spätestens seit dem Jahr 2023 müssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme und die digitalen Aufzeichnungen mittels zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt werden. Die Finanzbehörde führt daher vermehrt punktuelle Überprüfungen zur ordnungsgemäßen Nutzung der TSE durch. Mängel lassen sich durch die Finanzbehörden mittels Überprüfung eines ausgehändigten Belegs sehr leicht identifizieren und führen zu einem einfachen Prüfungsaufgriff.

Lesen Sie auch
DatenschutzRecht und ComplianceSoftware und Systeme
Komfort trifft Datenschutzrisiken

Kassenmeldung ohne Hintergedanken?

Neben innerbetrieblichen Auffälligkeiten ist die Heranziehung externer Faktoren als Grundlage für eine Kassennachschau nicht ausgeschlossen. So kann beispielsweise eine fehlerhafte Programmierung im Kassensystem einen Prüfungsanlass darstellen. Diese Art von Prüfungsaufgriffen dürfte zukünftig aufgrund der obligatorischen Meldung des genutzten Kassensystems intensiviert werden.

Handlungsempfehlungen für die Praxis im Vorfeld einer Kassennachschau

  1. Augen auf bei der Wahl des Kassensystems: Nutzen Sie in der Praxis anerkannte und erprobte Kassensysteme. Stellen Sie in jedem Fall sicher, dass ein persönlicher Ansprechpartner vorhanden ist. Stellen Sie zudem sicher, dass Ihre Kasse mit einer TSE geschützt ist.
  2. Sofortige Erfassung aller Geschäftsvorfälle: Stellen Sie sicher, dass alle Bestellungen und Zahlungen sofort und lückenlos im Kassensystem erfasst werden. Dokumentieren Sie vorgenommene Stornierungen.
  3. Inhalt des Belegs: Stellen Sie sicher, dass alle Pflichtangaben auf den Belegen in zutreffender Weise dargestellt werden (z.B. allgemeine Angaben des Betriebs, Datum, Menge und Art der verkauften Artikel, Steuersätze, Zahlungsart, Angaben zur TSE).
  4. Belegausgabepflicht: Bieten Sie jedem Kunden einen Beleg (als QR-Code, als E-Mail oder auch als Papierbeleg) an. Führen Sie trotz Verzicht auf einen Beleg keine Unterdrückung der Belegausgabe durch.
  5. Blick in den Steuerbescheid: Prüfen Sie bei Erhalt des Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerbescheids (bei Klein- und Mittelbetrieben), ob dieser gemäß § 164 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erging. Ein entsprechender Vorbehalt kann als Indiz für eine anstehende Außenprüfung gelten.
Themen in diesem Artikel
Software und SystemeBetriebsprüfungenKassennachschauTSE (Technische Sicherheitseinrichtung)

Fazit: Vorsorge statt Nachsorge

Die Kassennachschau ist ein scharfes Schwert der Finanzbehörden, um Unstimmigkeiten in der Kassenführung zu offenbaren.

Auffälligkeiten und Mängel im Rahmen der Nachschau führen zwar nicht unmittelbar zu Hinzuschätzungen aufgrund nicht ordnungsgemäßer Buchführung, jedoch ermächtigen sie bei einem begründeten Verdacht die Betriebsprüfungsstelle nach § 146b Abs. 3 AO zum sofortigen Übergang zur Außenprüfung ohne vorherige Prüfungsanordnung. Im Rahmen dieser Außenprüfung dürfen Erkenntnisse aus der Kassennachschau für den angeordneten Prüfungszeitraum mitunter verwertet werden. Im Falle der Versagung der Ordnungsmäßigkeit ist die Betriebsprüfung zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen verpflichtet.

Neben der Möglichkeit des sofortigen Übergangs zur Außenprüfung führt das Erscheinen eines Amtsträgers zur Durchführung einer Kassennachschau gemäß § 371 Abs. 2 Nr. 1e) AO zu einer Sperrwirkung im Hinblick auf die Erstattung einer wirksamen Selbstanzeige. Dies hat zur Folge, dass ab diesem Zeitpunkt strafrechtlich keine Straffreiheit mehr eintreten kann.

Dies soll umso mehr verdeutlichen, wie essenziell das Erkennen von Risikofeldern und Prüfungsindikatoren ist. Mit geeigneten Vorsorgemaßnahmen kann das Risiko einer Kassennachschau auf ein Minimum reduziert werden.

Lesen Sie auch
Finanzen und ControllingSteuernSoftware und Systeme
Mehr Netto vom Brutto – Die Mehrwertsteuersenkung als willkommene Entlastung in der Gastronomie

Weitere Artikel zum Thema

mip Consultant GmbH
Microsoft will in Teams künftig automatisch erkennen, wer im Büro ist – praktisch für hybride Teams, heikel für den Datenschutz. Warum die geplante Funktion mehr Fragen aufwirft als sie beantwortet und wie Unternehmen mit diesem[...]
mip Consultant GmbH
Gewinnblick GmbH
Die Senkung der Mehrwertsteuer für Gastronomiebetriebe, die heute vom Bundesrat bestätigt wurde und ab dem 1. Januar 2026 gilt, sorgt in der Branche für neue Zuversicht. Nach Monaten stetig steigender Kosten und zusätzlichen Herausforderungen im[...]
Gewinnblick GmbH
TheFork, OpenAI; simon, Unsplash
Die Reservierungsplattform TheFork hat als einer der ersten Launch-Partner von OpenAI ihre Buchungsfunktion in ChatGPT integriert. Gäste können ab sofort über einfache Dialoge mit der KI Restaurants entdecken und direkt reservieren. Für Gastronomiebetriebe eröffnet die[...]
TheFork, OpenAI; simon, Unsplash
Access Hospitality
Hotels arbeiten mit durchschnittlich fünf verschiedenen Tools – das kostet pro Teammitglied jährlich mehr als 500 Arbeitsstunden. Carmen Delle-Case, Team Sales Lead bei Access Hospitality, zeigt anhand von drei KI-Entwicklungen zeigen, wie sich das 2026[...]
Access Hospitality
Heimpel GmbH
Lieferportale wie Lieferando oder Uber Eats sind für viele Gastronomiebetriebe zentrale Umsatztreiber geworden. Doch die Komplexität steigt: Wie lassen sich parallele Bestellungen aus mehreren Portalen effizient bündeln und rechtssicher verbuchen?[...]
Heimpel GmbH
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.