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austindistel | Unsplash
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1.000 € Schadensersatz für unzulässige Verwendung eines Mitarbeiterfotos

Das Arbeitsgericht Lübeck hat einer Mitarbeiterin einer Pflegeeinrichtung 1.000 Euro Schmerzensgeld für die unzulässige Verwendung eines Mitarbeiterfotos auf der firmeneigenen Facebookseite ihres früheren Arbeitgebers zugestanden. Das Unternehmen hatte keine Einwilligung der Arbeitnehmerin für diese Bildveröffentlichung eingeholt. Fehlende oder mangelhafte Einwilligungen wie in diesem Fall kommen in der Praxis regelmäßig vor. Wie sieht die Rechtslage bei der Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos aus, worauf müssen Unternehmen achten und wie ist die Einwilligung zu gestalten?

chrissmith731 | iStockphoto
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DSGVO: So sind Tischreservierungen datenschutzkonform

Rund eineinhalb Jahre nach Einführung der DSGVO sorgt diese nun auch bei Tischreservierungen für Wirbel im bisherigen Prozedere. Denn sie fallen ab sofort – zumindest bei natürlichen Personen – unter das Stichwort „Datenverarbeitung” und müssen im Vorfeld per E-Mail mit einer Einwilligungserklärung des Gastes autorisiert werden. Wie kann der Gastronom Tischreservierungen zukünftig umsetzen und sowohl dem Gast als auch dem Datenschutz gerecht werden?

BenediktGeyer, pixabay
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Neues zur DSGVO: Änderung beim Datenschutzbeauftragten und Rekordbuße gegen Unternehmen

Besonders aus den Reihen der kleinen und mittelständischen Unternehmen wurde die Kritik an der DSGVO zuletzt immer lauter. Daher hat sich der Bundesrat nun für einen neuen Entwurf mit insgesamt 154 Gesetzesänderungen ausgesprochen. Aber was genau soll durch die Anpassungen rund um die aktuelle DSGVO verändert werden und wie wirken sich die Veränderungen auf die betroffenen Unternehmen aus?

Haftung der Verantwortlichen bei Verstößen gegen DSGVO und BDSGerhui1979, iStockphoto
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Persönliche Haftungsrisiken bei Verstößen gegen die DSGVO

Aus der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz ergeben sich Risiken für Führungskräfte, wie z.B. Geschäftsführer, Inhaber und IT-Leiter. Dieser Personenkreis kann jetzt persönlich – ergo als „natürliche Personen“ – bei Verletzungen der Datenschutzbestimmungen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Haftungsfragen und das Recht auf Schadensersatz sind in Artikel 82 DSGVO geregelt.

Melpomenem, iStockphoto
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Ratgeber zur Datenschutzgrundverordnung in der Gastronomie und Hotellerie

Die Unternehmen in der Branche verarbeiten mit fortschreitender Digitalisierung des Betriebes eine Vielzahl personenbezogener Daten. Hieraus ergeben sich für die Geschäftsführung der Unternehmen persönliche Haftungsrisiken von Geldbußen bis zu Haftstrafen. Zur Minimierung des Unternehmensrisikos geben wir Tipps und Lösungsansätze für den optimalen Datenschutz.

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