Elektronische Kassensysteme: TSE muss spätestens am 30.09.2020 vorliegen
Die Finanzverwaltung hat nun offiziell darüber informiert, dass sie es nicht beanstanden will, wenn die elektronischen Kassensysteme bis zum 30. September 2020 nicht über die notwendige zertifizierte Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Das ist leider nur auf den ersten Blick eine eindeutige Aussage.
