Nikada | iStockphotoTransparenzregister- und Finanzinformationsgesetz: seit 1. August kurzfristiger Handlungsbedarf für Unternehmen
Ab 25. Juni 2021 hat der Bundesrat dem TraFinG zugestimmt. Ziel des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes ist es, das bisher als Auffangregister ausgestaltete Transparenzregister zu einem sogenannten Vollregister umzugestalten Die Gesetzesänderungen traten zum 1. August 2021 in Kraft. Für viele Unternehmen ergibt sich daraus kurzfristig ein akuter Handlungsbedarf: Nach Schätzung der Bundesregierung werden rund 2,3 Millionen Unternehmen und Vereine erstmals meldepflichtig.








