orderbirdMehrwertsteuersenkung: Gemeinsam für eine blühende Gastronomie
Die Diskussion um die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent in der Gastronomie spitzt sich weiter zu. Ursprünglich 2020 in der Corona-Pandemie zur Entlastung der Gastronomie beschlossen, ist die steuerliche Begünstigung bis Ende 2023 befristet. Ob der reduzierte Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie beibehalten wird oder nicht, soll demnächst entschieden werden. Dabei kann es für Gastronomie und Gäste nur eine Antwort geben: Ja zu einer dauerhaften Mehrwertsteuersenkung.








