Schwarzenarzisse | PixabayOLG Düsseldorf hält Expedia für zu unbedeutend, um wettbewerbswidrig handeln zu können
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung des Hotelverbandes Deutschland (IHA) gegen ein Urteil des Landgerichts Köln vom 16. Februar 2017 abgewiesen. Dieser hatte das Online-Buchungsportal verklagt, weil Expedia ein Verbandsmitglied durch Ausblenden der Fotos und Bewertungen des Hotels auf dem Portal zwingen wollte, auf der eigenen Homepage und bei einem Konkurrenzportal keine günstigeren Zimmerpreise als bei Expedia einzustellen.



