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Management

Checkliste Arbeitsschutzmanagement – Gütesiegel Arbeitsschutz ist auch gut fürs Image

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb wollen organisiert und gemanagt sein. Und zwar mit System, sonst wird das in der Regel nichts, wie die Erfahrung zeigt. Vorgaben müssen kommuniziert, Ziele formuliert und Zuständigkeiten geklärt und festgelegt werden. Wo notwendig, müssen Mitarbeiter ausgebildet und qualifiziert werden. Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) versprechen dabei den größten Nutzen.

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BGN-Ratgeber zu Ausschank von karbonisiertem Wasser

Ob in der Gastronomie oder im Büro: Immer mehr Betriebe stellen ihren Beschäftigten und Gästen Wasser aus leitungsgebundenen Anlagen zur Verfügung. Bei der Aufstellung und beim Betrieb von Wasseranlagen zum Ausschank von karbonisiertem Wasser kann es zu Gefährdungen für die Beschäftigten durch CO2 kommen, daher müssen wichtige Anforderungen beachtet werden.

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Management

Der Winter naht – Dunkelheit und Wetter machen Arbeitsweg gefährlicher

Der Winter naht, das Wetter wird schlechter; Nässe, Reif und Laub machen die Straßen glatt, die hellen Tage werden kürzer. Schon jetzt machen sich viele bei Dunkelheit auf den Weg zur Arbeit. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) rät deshalb zu erhöhter Vorsicht im Straßenverkehr. Und das aus gutem Grund, denn wie in den vergangenen Jahren verzeichnete die BGN in 2023 mehr Wegeunfälle als im Vorjahr.

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BGN-Sicherheitstipp Reinigungsmittel (Teil 2): Vorsicht mit konzentrierten Lösungen

„Erst das Wasser, dann die Lauge, sonst geht sicher ‘was ins Auge“ – den Spruch kennen vielleicht einige noch aus der Ausbildung und er hat es in sich: Häufig werden Reinigungsmittel als konzentrierte Lösungen auf Vorrat gehalten. Bei Bedarf wird dann aus Wasser und Konzentrat eine gebrauchsfertige Reinigungslösung gemischt. Dabei ist Vorsicht ist geboten.

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Neuberechnung nach BGN-Gefahrtarif ab 2025

Zum Jahresbeginn 2025 tritt der neue Gefahrtarif der Berufs­genossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Kraft. Auf dieser Grundlage berechnet die BGN die Beiträge für ihre Versicherungs- und Betreuungsleistungen.

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