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Bundesarbeitsgericht

BRIXLANGE Rechtsanwälte
Personalführung

Betriebsbedingte Kündigungen im Hotel- und Gastgewerbe – das muss beachtet werden

Umsatzrückgänge oder eine Neuausrichtung des Betriebs sind nur zwei Beispiele, in denen eine betriebsbedingte Kündigung von Mitarbeitern im Hotel- und Gastgewerbe notwendig wird. Für den künftigen Erfolg des Unternehmens ist es wichtig, lange Rechtsstreitigkeiten von vornherein zu vermeiden. Rechtsanwalt Björn-Michael Lange gibt in diesem Beitrag einen Überblick, was es bei der betriebsbedingten Kündigung zu beachten gilt.

Markus Schultz
Management

Gleicher Lohnanspruch bei gleicher Arbeit: Equal-Pay-Grundsatz nach BAG-Urteil und was er jetzt für Arbeitgeber:innen bedeutet

Das Bundesarbeitsgericht hat mit einer neuen Entscheidung eine Rechtsprechung auf den Weg gebracht, die auch in Deutschland gleichen Lohn für gleiche Arbeit Realität werden lassen könnte. Mit seinem Urteil vom 16.02.23 hat es klargestellt, dass Verhandlungsgeschick allein kein geeignetes sachliches Kriterium ist, um eine ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen zu rechtfertigen. Rechtsanwalt Markus Schultz erläutert das Urteil und erklärt, warum die Entscheidung eine hohe Relevanz für alle Arbeitgeber:innen hat.

Oppenhoff
Digitalisierung

Verpflichtung zur Erfassung von Arbeitszeiten: was müssen Arbeitgeber jetzt beachten?

Überraschend hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) unter dem 13.9.2022 nicht nur zu der Frage, ob Betriebsräten ein Initiativrecht bei der Einführung eines elektronischen Arbeitszeiterfassungssystems zusteht, Stellung genommen, sondern gleichzeitig auch statuiert, dass Arbeitgeber bereits jetzt zwingend zur Arbeitszeiterfassung seiner Arbeitnehmer verpflichtet sind. Zwar hatte zuvor bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Mitgliedsstaaten Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung verpflichten müssen. Bisher wurde allerdings erwartet, dass der deutsche Gesetzgeber die europäische Entscheidung umsetzen müsse. Dem ist das BAG nunmehr zuvorgekommen. Welche Auswirkungen die Entscheidung hat, erklärt Frau Rechtsanwältin Annabelle Marceau, Mitglied des Arbeitsrechtsteams von Oppenhoff.

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