Was Kommunen für öffentliche Flächen verlangen
Gastronomiebetriebe, die Tische und Stühle auf Gehwegen, Plätzen oder anderen öffentlichen Flächen aufstellen möchten, benötigen eine Sondernutzungserlaubnis. Die dafür erhobenen Gebühren variieren zwischen den Kommunen erheblich. Der Bund der Steuerzahler hat für seine aktuelle Erhebung einen einheitlichen Vergleichsmaßstab definiert: einen Musterbetrieb mit 25 Quadratmetern Außenfläche in zentraler Innenstadtlage, der diese Fläche während der Hauptsaison von Mai bis September nutzt.
Das bundesweite Mittel liegt bei 610 Euro pro Saison. Diese Zahl verdeckt jedoch eine enorme Bandbreite: Die günstigste untersuchte Stadt verlangt lediglich 30 Euro, die teuerste das 60-Fache. Für Betriebe mit mehrjährigen Verträgen oder Ganzjahresbetrieb können die Konditionen abweichen – oft gibt es Ermäßigungen, in Einzelfällen auch Aufschläge für besonders frequentierte Lagen.
Wo die höchsten Gebühren anfallen
An der Spitze des Rankings stehen Bamberg und Bayreuth mit jeweils 2.000 Euro pro Saison. Es folgen Darmstadt mit 1.875 Euro und Bonn mit 1.813 Euro. Auch Trier (1.563 Euro), Hannover (1.477 Euro), Speyer (1.375 Euro), Ludwigsburg (1.294 Euro) und Konstanz (1.250 Euro) liegen deutlich über dem Bundesdurchschnitt.
Unter den Millionenstädten führt Hamburg mit rund 1.169 Euro das Feld an – und liegt damit vor Berlin, München und Köln. In Nordrhein-Westfalen dominiert Bonn, gefolgt von Wuppertal und Düsseldorf mit jeweils etwa 1.212 Euro. Leverkusen verlangt rund 1.037 Euro, Bielefeld etwa 1.000 Euro.
In 24 der 200 untersuchten Städte liegen die Gebühren für die Musterfläche bei mindestens 1.000 Euro. Das entspricht fast jeder achten Kommune in der Erhebung.
Welche Städte auf Gebühren verzichten oder diese gering halten
Am unteren Ende der Skala zahlen Betriebe in Plauen nur 30 Euro, in Görlitz 63 Euro und in Dessau-Roßlau 100 Euro. Auch Rastatt, Wilhelmshaven, Rheine und Pforzheim bleiben mit jeweils rund 125 Euro deutlich unter dem Durchschnitt.
Eine Sonderrolle nimmt Krefeld ein: Die Stadt verzichtet bis Ende 2030 vollständig auf die Erhebung von Terrassengebühren. Damit setzt sie ein Signal, das der Bund der Steuerzahler als Vorbild für andere Kommunen bewertet.
Die Gebührenhöhen werden von den jeweiligen Kommunen per Satzung beziehungsweise Ratsbeschluss festgelegt. Ein bundesweit einheitlicher Maßstab oder eine Orientierung an objektiven Kriterien wie Lage, Kaufkraft oder Tourismusaufkommen existiert nicht. Die Entscheidungen fallen lokal – und führen zu Ergebnissen, die sich nicht durch wirtschaftliche oder verwaltungstechnische Faktoren erklären lassen.
Besonders widersprüchlich erscheint die Praxis vieler Städte, einerseits Förderprogramme zur Belebung der Innenstädte aufzulegen, andererseits zugleich Terrassengebühren erheben. Der Bund der Steuerzahler kritisiert diese Inkonsistenz scharf: Die Abgaben belasten Betriebe, die mit ihrer Außengastronomie zur Attraktivität der Innenstädte beitragen.
Was die Gebühren für kommunale Haushalte bedeuten
Die Einnahmen aus Terrassengebühren machen in den kommunalen Haushalten typischerweise weniger als 0,05 Prozent der Gesamteinnahmen aus. Dem gegenüber steht auf beiden Seiten ein erheblicher Verwaltungsaufwand: Anträge müssen geprüft, Flächen vermessen, Bescheide erstellt und Zahlungen überwacht werden.
Der Bund der Steuerzahler zieht daraus den Schluss, dass die Gebühr mehr schadet als nutzt – sowohl für die Betriebe als auch für die Städte selbst. Die finanzielle Relevanz für die öffentlichen Haushalte sei marginal, die wirtschaftliche Belastung für die Gastronomie dagegen spürbar.
Fazit
Die Erhebung des Bundes der Steuerzahler zeigt: Terrassengebühren sind ein kommunalpolitisches Instrument ohne bundesweite Systematik. Gastronomiebetriebe zahlen je nach Standort zwischen 30 und 2.000 Euro für identische Flächen und Nutzungszeiträume – eine Diskrepanz, die sich nur schwer sachlich oder wirtschaftlich erklären lässt. Während die Einnahmen für die Kommunen kaum ins Gewicht fallen, belasten sie Betriebe in einer ohnehin angespannten Kostenlage. Krefelds Verzicht auf diese Gebühren bis 2030 zeigt, dass auch ein anderer Weg möglich ist.
Für Betriebe bleibt die Empfehlung, die örtliche Satzung genau zu prüfen: In vielen Kommunen existieren Ermäßigungen für Ganzjahresnutzung, mehrjährige Verträge oder die Pflege angrenzender Grünflächen.











